Bereich: Visionen und Konkretion

Thema: Die Qualitative Demokratie

Beitrag 1: Unterscheidungen (Bodo Fiebig13. September 2022)

1 Vorbemerkungen

Die Demokratie hat sich im Verlauf der Menschheitsgeschichte als die dem Menschsein angemessenste und für ein friedliches Miteinander hilfreichste Organisationsform menschlicher Gemeinschaft erwiesen und bewährt (siehe dazu auch das Thema „Reich Gottes und Demokratie“). Das gilt auch jetzt noch, im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts und trotz der weltweiten Zunahme autoritärer Systeme (siehe dazu den Beitrag „Kampf der Systeme“ zum Thema „gefährliche Entwicklungen“ im Bereich „Herausforderungen der Gegenwart“).

Wenn die Völker aller Länder und Kontinente wirklich eine freie Wahl hätten, und wenn sie als Grundlage für ihre Entscheidung wirklich freie und ehrliche Informationen hätten (statt der Beeinflussung durch jeweils zentral gelenkte Propagandamaschinen autokratischer Machtsysteme), dann gäbe es längst keine Diktaturen mehr auf dieser ganzen Erde, denn für die überwiegende Mehrzahl der sogenannten „einfachen Leute“, für die Machtlosen und Unbedeutenden, ist es völlig eindeutig: Für sie hat die Demokratie riesige Vorteile. Für die Mächtigen und Herrschenden, die Reichen und Einflussreichen allerdings ist die Demokratie gar keine gute Idee, weil die ihre Macht begrenzt und ihre Herrschaft einschränkt. Heute ist die Demokratie außerdem mehr denn je durch eine Form von „Globalisierung“ gefährdet, welche die Regeln der national organisierten Demokratien mit globalen Strategien der Machtausübung, Beeinflussung und Ausbeutung unterläuft. Die Demokratie ist jetzt, im 21. Jahrhundert, in einer äußerst bedrohlichen Situation. Und in dieser Situation wird hier die Frage gestellt nach der Realisierung einer „qualitativen“ (ethisch begründeten) Demokratie, welche die heute üblichen Formen einer „quantitativen“ (also rein zahlenmäßig geregelten) Demokratie ergänzen müsste.

Um Missverständnisse gar nicht erst entstehen zu lassen, muss dabei betont werden, dass es hier nicht darum geht, das „Himmelreich auf Erden“ (also einen politischen, gesellschaftlichen, moralischen … Idealzustand) mit menschlichen Mitteln zu verwirklichen (das ist in der Vergangenheit schon oft genug furchtbar gescheitert). Es geht hier auch nicht darum, einen utopischen Idealstaat zu entwerfen, sondern darum, Ideen zu sammeln und Vorstellungen zu konkretisieren, in welche Richtung die moderne Demokratie in einer globalisierten Welt weiterentwickelt werden könnte und wie unter veränderten Rahmenbedingungen die Gaben und Fähigkeiten vieler zum Wohle aller zusammenwirken können.

Und das alles bewusst als vorläufige und menschlich unvollkommene „Übergangslösung auf der Grundlage der Überzeugung, dass nur der Schöpfer aller Dinge und allen Lebens selbst eine Gesellschaftsordnung gestalten kann, in der alle Ungerechtigkeiten aufgehoben und alles Unheil überwunden sein werden und dass immer dann, wenn Menschen selbst das Vollkommene, den idealen Staat, die vollkommene Gesellschaft, das endgültige Heil … schaffen wollen, sie die Menschheit in furchtbares Unheil stürzen (wie es in den vergangenen Jahrhunderten mehrfach geschehen ist, siehe das Thema „Die Revolution und ihre Kinder“, Beitrag „Die das Gute wollten“). Diese Überzeugung befreit uns von dem Druck, selbst eine „perfekte” Ordnung gestalten zu müssen: Wir brauchen nicht das Vollkommene durchzusetzen (was uns ohnehin nie gelingen wird) sondern nur das jetzt Mögliche ernsthaft anzustreben.

Demokratie als politisches System und als allgemeine Lebensform ist kein Selbstläufer. Die Mächtigen fürchten sie und sie versuchen ihr zu schaden, wo es nur geht, damit muss man rechnen. Schlimmer ist, wenn die Nutznießer demokratischer Freiheiten selbst beginnen, ihrer überdrüssig zu werden bzw. sich von antidemokratischer Propaganda beeinflussen lassen. Die Demokratie muss, um lebens- und handlungsfähig zu sein, gewollt, bejaht und aktiv gestaltet und weiterentwickelt werden. Dazu braucht es auch die Fähigkeit zur Unterscheidung und die Bereitschaft zur Entscheidung.

2 Unterscheidung und Entscheidung

Die Unterscheidung zwischen verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Ursachen, Verhältnissen, Möglichkeiten, Richtungen und Zielen und die bewusste Entscheidung, welchen Optionen man folgen will und welchen nicht, ist wesentlicher Bestandteil von Demokratie, damit wir nicht (vielleicht ohne es gleich zu merken) falschen Spuren folgen, die es in unserer Gegenwart und in unserer gesellschaftlichen Realität zuhauf gibt.

2.1 Unterscheidung

Wir müssen unterscheiden: Nein! Nein, es ist nicht alles relativ. Das will man uns seit Jahrzehnten einreden: „Alles ist relativ. Es gibt nicht richtig oder falsch, Wahrheit oder Lüge, gut oder böse. Jeder soll doch selbst entscheiden, was für ihn oder sie richtig, wahr und gut ist“ (oder eben falsch, unwahr und böse)! Das klingt so weltoffen und tolerant, aber ist es das auch? Oder ist das nicht vielmehr der Versuch, alle Wertmaßstäbe grundsätzlich außer Kraft zu setzen, um die eigenen Ziele (ein Mehr an Gewinn und Macht) durchzusetzen? Hier kann darauf nicht näher eingegangen werden; im Thema „Wirklichkeit und Wahrheit“ im Bereich „Grundfragen der Gesellschaft“ wird das ausführlicher dargestellt. Jetzt geht es „nur“ um die Frage der Überlebensfähigkeit der Demokratie.

Grundlage für jede demokratische Verfassung ist die Gleichwertigkeit, Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Menschen, nicht aber die Gleichwertigkeit, Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Ideen, Absichten, Handlungsweisen und Ziele von Menschen. Alle Menschen haben eine unverlierbare von ihrem Schöpfer verliehene Würde. Das muss unangetastet bleiben. Aber die Ideen, Absichten, Handlungsweisen und Ziele von Menschen, die sind menschlichen (oft allzu-menschlichen) Ursprungs und deshalb sind sie immer unvollkommen, ja oft egoistisch und menschenfeindlich, manchmal auch gewalttätig und mörderisch. Die Vergangenheit und die Gegenwart auf unserer Erde beweisen das millionenfach. Ob uns das gefällt oder nicht: Wir müssen unterscheiden zwischen den Menschen und ihrem Tun.

Und: Wir müssen (um der Überlebensfähigkeit der Demokratie und der Menschlichkeit willen) den Unterschied beachten zwischen den verschiedenen Auswirkungen, die menschliche Ideen, Absichten, Handlungsweisen und Ziele haben können: Lebenserhaltend oder lebenszerstörend, friedensfördernd oder konfliktverstärkend, gemeinschaftsfördernd oder gemeinschaftsgefährdend, persönlichkeitsstärkend oder persönlichkeitszerstörend, hilfreich oder schädlich, gerecht oder ungerecht … Oder mit anderen Worten gesagt: Nicht Menschen (nur deshalb, weil sie einer bestimmten Volksgruppe, Hautfarbe, Kultur, Religion … angehören) wohl aber menschliches Denken, Wollen und Tun können gut oder böse sein (siehe das Thema „gut und böse“). Oder, wenn uns die Begriffe „gut“ oder „böse“ nicht gefallen, dann nennen wir es eben (siehe oben) lebenerhaltend, friedensfördernd, gemeinschaftsfördernd, persönlichkeitsstärkend, hilfreich und gerecht bzw. jeweils das Gegenteil davon.

Ich weiß: Wer die Kategorien „gut“ und „böse“ in der öffentlichen Diskussion verwendet, gilt heute als rückständig und unerträglich moralisierend. Trotzdem, in der Realität dieser Welt ist es unübersehbar: Es gibt Beides: Gutes und Böses. Und wer zwischen gut und böse keinen Unterschied machen will, wer gut und böse auf die gleiche Stufe stellt und beides gleich behandeln will, der macht ganz automatisch das Böse zur alles bestimmenden Kraft, denn das Böse hat (im Gegensatz zum Guten) keine Skrupel, seine Absichten mit Gewalt durchzusetzen – so man es denn lässt und ihm nicht wehrt.

Freilich gibt es da noch eine Frage, die alles wieder in Frage zu stellen scheint: „Wer entscheidet denn, was richtig oder falsch ist, wahr oder unwahr, gut oder böse? Entscheidet das nicht jeder Einzelne und jede Gruppe an der Frage nach dem eigenen Vorteil? Gut ist, was mir oder uns nützt? Und entsteht das Böse oft nicht gerade dadurch, dass die einen versuchen, den anderen ihre eigene Sicht von „gut und böse“ aufzuzwingen, zum eigenen Gewinn? Ja, das ist oft so. Und das weist uns darauf hin, dass die Demokratie als Gesellschaftssystem größtmöglicher Mitmenschlichkeit nicht rein zwischenmenschlich ausgehandelt werden kann. Sie braucht zwingend ein ethisches Fundament, das sich Menschen nicht selbst legen können, weil im menschlichen Denken (und auch in einer selbst ausgedachten Ethik), das Egoistische immer mehr oder weniger bestimmend wirksam ist. Demokratie setzt eine Ethik voraus, die sich die Menschen nicht selbst entwerfen und nicht selbst verordnen können. Deshalb kann es nicht überraschen, dass alle heutigen Demokratien auf dem Fundament einer biblischen (und das heißt eben nicht nur menschlich begründeten) Ethik entstanden sind.

Wobei die Begriffe „gut“ oder „böse“ hier nicht als moralische Kategorien verstanden werden, sondern eher als rechtliche: Als „gut“ oder „böse“ in diesem Sinn gilt alles, was den grundlegenden Menschenrechten für alle entspricht (und was zu ihrer Geltung für alle Menschen beiträgt), bzw. was ihnen widerspricht. Die Demokratie als Gemeinschaftsform größtmöglicher Mitmenschlichkeit muss immer gegen den Egoismus der Einzelnen und Gruppen durchgesetzt werden. Dieser Egoismus, der in den Jahrtausenden der Menschheitsgeschichte im „Kampf ums Leben und Überleben“ entstanden ist, dieser (persönliche und kollektive) „Wille zur Macht“, (oder richtiger: der Wille zur „Über-Macht“ über „die Anderen“) ist eine Realität, die sich nicht „wegharmonisieren“ lässt. Aber jetzt, im 21. Jahrhundert, werden die Kampfinstinkte der Vergangenheit zur tödlichen Bedrohung für das Leben und Überleben der ganzen Menschheit. Wir müssen unterscheiden: Wer das Gute nicht „gut“ nennen will und das Böse nicht „böse“, macht sich mitschuldig daran, dass im Miteinander der Menschen und Gruppen, der Völker und Kulturen das Gute unaufhaltsam immer weniger und schwächer und das Böse immer mehr und stärker wird.

Jetzt , im 21. Jahrhundert (wo nicht nur die Waffen, sondern auch das Wirtschaften zur tödlichen Bedrohung geworden ist) ist das Begriffspaar „gut“ und „böse“ vom Wink mit dem moralischen Zeigefinger zur Überlebensfrage der Menschheit geworden. Das bedeutet: Wir müssen, wenn wir überleben wollen, wieder unterscheiden lernen: Zwischen lebenserhaltend oder lebenszerstörend, friedensfördernd oder konfliktverstärkend, gemeinschaftsfördernd oder gemeinschaftsgefährdend, persönlichkeitsstärkend oder persönlichkeitszerstörend, hilfreich oder schädlich, gerecht oder ungerecht … Nein, es ist nicht alles, was Menschen beabsichtigen oder tun gleich wertvoll, richtig und wahr!

Das bedeutet: Die Demokratie braucht eine Selbstschutzfunktion, die auf die ethische Begründung von Ideen, Absichten, Handlungsweisen und Zielen bei Einzelnen und Gruppen achtet (siehe den folgenden Beitrag „Das ethische Fundament“). Diese Selbstschutzfunktion beruht (ich wiederhole es) auf dem Prinzip der Gleichwertigkeit, Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Menschen, aber eben nicht auf der Gleichwertigkeit, Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Ideen, Absichten, Handlungsweisen und Ziele von Menschen. Und das ist es, was hinter den beiden Begriffen steht in der Überschrift dieses Themas: Quantitative und qualitative Demokratie:  Die heute zumeist rein quantitativ (zahlenmäßig) geregelten Demokratien (durchgesetzt wird das, was die Mehrzahl der Stimmen bekommt, egal, welche Absichten dahinterstehen und welche Folgen das haben könnte) brauchen eine qualitative, d. h. ethisch begründete Ergänzung.

Um in Zukunft und in einer globalisierten Welt lebens- und handlungsfähig zu sein, müssen die Entscheidungen der verantwortlichen Personen und Institutionen in demokratischen Gemeinwesen nicht nur anhand von zahlenmäßigen Mehrheiten erfolgen, sondern auch auf Grund von ethischen Grundpositionen. Und die national bzw. regional organisierten und damit in ihren Wirkungsmöglichkeiten begrenzten Demokratien brauchen eine Ergänzung durch eine globale Gesinnung des Miteinander und Für­einander. (Siehe der Beitrag „Grenzen und Gefahren einer rein quantitativ geregelten Demokratie“ zum Thema „Die Krise der Demokratie“).

Das ist ja gar nichts Neues: Demokratien sind von Anfang an auch „qualitativ“ geregelt auf der Grundlage von Verfassungen, welche die elementaren Grundrechte für alle Bürger eines Landes garantieren sollen. Und auch das Miteinander der Völker und Kulturen der Erde ist „qualitativ“ geregelt auf der Grundlage von allgemeinen Menschenrechten, die für alle Menschen in allen Ländern und auf allen Kontinenten gelten sollen und auf der Grundlage eines allgemein gültigen Völkerrechts, das auch das Recht der kleinen Ländern gegenüber der Übermacht der großen sicherstellen soll.

Aber diese ethischen Grundlagen der Demokratie sind heute angefochtener als je und müssen weiterentwickelt werden, damit sie tragfähig bleiben können. Wir müssen uns das bewusst machen: In der jeweils aktuellen Handhabung werden konkrete Entscheidungen oft eben nicht entlang ethischer Grundprinzipien getroffen, sondern rein nach dem Mehrheitsprinzip, das unmenschlichen und kriegstreiberischen Bestrebungen von Einzelnen und Gruppen die Türen genau so weit öffnet, wie den menschenfreundlichen und und friedlichen.

Allerdings: Unterscheidung nennt man heute gern auch „Diskriminierung“ und „Diskriminierung“ wird als Verbrechen angesehen. Wenn es dabei um Menschen geht, die um ihrer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion usw. willen diskriminiert werden, dann ist das ja auch richtig. Aber man versucht gegenwärtig mit allen Mitteln öffentlicher oder subtiler Beeinflussung den Menschen einzureden, dass jede Art von Unterscheidung schon unzulässige Diskriminierung sei. Und man dreht das dann so hin, dass die eigene Ideologie (welche die eigene Machtoption begründen soll) das selbstverständlich einzig Richtige und Gute sei und jede andere Meinung böswillige Diskriminierung. Mit dem Verbot der Diskriminierung (Unterscheidung) zwischen verschiedenen Sichtweisen und Meinungen will man jede andere Sicht und Meinung kriminalisieren (siehe dazu z. B. das Thema „Das Gender-Konstrukt“ im Bereich „Kontroverse Diskussion“). Wir müssen unterscheiden.

2.2 Entscheidung und Entschiedenheit

Die Menschheit hat nur dann eine Chance, dieses 21. Jahrhundert zu überleben, wenn sie auf allen Feldern bedrohlicher Entwicklungen (z. B. Klimakrise, Vergiftung der Meere, Endlichkeit der Ressourcen, Aufrüstung und Kriege, nukleare Bedrohung, künstliche Intelligenz usw.) zusammenarbeitet und nicht jeder nur auf den eigenen Vorteil schaut.

Freilich: Man kann positive Einstellungen wie Zuwendung, Menschenfreundlichkeit, Einfühlsamkeit, Hilfsbereitschaft … nicht einfordern und zur Verpflichtung machen. Sie sind unverfügbar und frei und müssen es bleiben, obwohl sie eigentlich Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft sind. Aber man kann und muss das geltende Recht einfordern und zur Verpflichtung machen (siehe das Thema „Recht und Unrecht“, Beitrag 4 „Menschenrechte“). Und das auch im gesellschaftlichen und politischen Diskurs, auch in den analogen und digitalen Medien und auch in der Kunst. Jede politisch und sonst gesellschaftlich wirksame Kraft und Bewegung kann und muss darauf verpflichtet werden, dass sie die Menschenrechte respektiert und ohne Einschränkungen für alle gleichermaßen zur Geltung bringt. Die Demokratie braucht die jeweils aktuelle Entscheidung und die bleibende Entschiedenheit ihrer Bürger für ihre ethischen Grundlagen.

Aber kann man denn die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, die von den Vereinten Nationen nach dem Ende (und unter dem Eindruck der Folgen) des Zweiten Weltkrieges, formuliert wurden, heute noch zur Grundlage des Rechts in allen kulturellen Lebensräumen und politischen Systemen machen (siehe das Thema „Recht und Unrecht“ im Bereich „Grundlagen der Gesellschaft“)? Auch sie waren ja schon Ergebnis von nationalen, ideologischen und parteilichen Interessen der „Siegermächte“ nach dem zweiten Weltkrieg. Und gegenwärtig ist das oberste Entscheidungsorgan der Vereinten Nationen, der „Weltsicherheitsrat“, zum machtlosen Spielzeug der „ständigen Mitglieder“ dieses „Rates“ verkommen, die ihn mit ihrem „Veto-Recht“ nach Belieben für ihre Zwecke missbrauchen oder lahmlegen können.

Alle Rechtsnormen sind formbar wie Wachs in den Händen der Mächtigen, wenn die ihre Macht-Egoismen verwirklichen wollen. Dann bestimmt die Macht, was Recht ist und in totalitären Systemen ist das Recht fast immer bereit, den Vorgaben der Macht bereitwillig zu folgen. Mehrheiten ohne ein bewusst und entschieden vertretenes ethischen Fundament sind fast beliebig manipulierbar. Und ethische Grundsätze ohne eine spirituelle Verankerung können inhaltlich längst aufgelöst und angepasst sein, während sie nach außen noch fest und gesichert erscheinen. Demokratie lebt von bewusster Unterscheidung und Entscheidung. Vielleicht müssen wir doch, wenn es um die Überlebensfähigkeit der Demokratie geht, noch eine Ebene tiefer ansetzen, siehe den folgenden Beitrag „Das ethische Fundament“.

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Unterscheidungen,  Version 2022-8

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