Um ein friedliches und gerechtes Miteinander von Menschen und Gruppen zu erreichen, genügt es nicht (so notwendig das ist), Gesetze aufzustellen und ihre Anwendung durchzusetzen (oder dies wenigstens so weit wie möglich, zu versuchen). Wenn Gesetze nur als von außen aufgezwungene Verhaltensregeln und Verbote aufgefasst werden, so reizen sie manche Menschen geradezu, diese zu umgehen, vor allem dann, wenn man auf diese Weise für sich selbst Vorteile herausschlagen kann. Dann kann es zu einem fast schon sportlichen „Wettkampf“ kommen zwischen Ordnungskräften (der Polizei) und den Bürgern, die kaum noch ein Unrechtsbewusstsein haben, wenn sie Gesetze übertreten, ja, die insgeheim ein wenig stolz darauf sind, es wieder mal so geschickt angestellt zu haben, dass man nicht „erwischt“ worden ist.
Gesetze allein verhindern nicht, dass Gesetzlosigkeiten geschehen und Menschenrechte allein verhindern nicht, dass Menschen Unrecht zugefügt wird. Zu einem von außen vorgegebenen Katalog von Gesetzen und Menschenrechten muss noch eine eigene innere Einstellung kommen, eine ethische Grundüberzeugung, welche die meisten Menschen für sich selbst als verpflichtend erachten und die sie selbst trotz aller eigenen menschlichen Begrenzungen und Schwächen zu verwirklichen trachten. Um in einer globalen Gesellschaft im Frieden zu leben, braucht die Menschheit nicht nur von allen anerkannte Menschenrechte, sondern auch eine allen gemeinsame und selbstüberzeugte „Ethik der Mitmenschlichkeit“. (Siehe auch den Beitrag „Ethische Grundlagen einer globalen Gesellschaft“ zum Thema „Globalisierung“) Eine solche ethische Grundeinstellung könnte man freilich nicht verordnen, aber man könnte sie vorleben, auf allen Ebenen initiieren und bestärken und da, wo es um ihre Auswirkungen in konkreten Verhaltensweisen geht, auch einfordern.
1 Gemeinsame ethische Grundüberzeugungen
Aber, kann es das wirklich geben? Gemeinsame ethische Grundüberzeugungen, welche die Angehörigen aller Religionen ebenso wie die Vertreter religionsloser Weltanschauungen aus allen Völkern und Kulturen bejahen und und in ihrem Miteinander aktiv anwenden könnten? Ich meine: ja. Im Folgenden soll das in einigen ganz einfachen Grund-Sätzen dargestellt werden. (Siehe auch das Thema „Weltreligionen und biblischer Glaube“ und dort den Beitrag „“Frieden durch Religion?“)
„Das Größte ist die Liebe“, diesen Satz aus dem sogenannten „Hohelied der Liebe“ der Bibel (1. Kor 13) können wohl (fast) alle Menschen unterschreiben. Die Liebe ist etwas, das alle Menschen bewegt und verbindet. Das gilt für die Liebe zwischen den Geschlechtern ebenso, wie für jede Aufgeschlossenheit und positive Zuwendung zwischen Einzelnen und Gemeinschaften, zwischen Völkern, Rassen, Kulturen, Religionen … Liebe ist die Fähigkeit, von sich und den eigenen Erfahrungen, Einsichten, Wünschen, Bedürfnissen … zeitweise wegzusehen und sich erwartungsvoll und vertrauensvoll auf ein Gegenüber einzulassen, das anders ist als man selbst, und die Bereitschaft, dann auch entsprechend (helfend, heilend, bestätigend, fördernd, beglückend …) zu handeln.
Dass Liebe und Zuneigung richtiger sind als Egoismus und Ablehnung, dieser Grundsatz gilt in allen Weltanschauungen, Religionen und Kulturen. Zum Grundpfeiler einer globalen „Ethik der Mitmenschlichkeit“ könnte diese Einsicht aber nur dann werden, wenn es eine grundsätzliche Übereinstimmung gäbe in der Frage, was denn mit „Liebe“ gemeint sein sollte. Der Begriff „Liebe“ ist ja einer der meistgebrauchten und meistmissbrauchten Begriffe in allen Sprachen der Menschheit (siehe dazu auch das Thema „AHaBaH – das Höchste ist lieben“). Um als Grundlage für eine elementare Menschheits-Ethik zu dienen, müsste dieser Begriff drei entscheidende Elemente umfassen: Offenheit, Güte und Treue.
a) Offenheit:
Voraussetzung für „Liebe“ im weitesten Sinne ist Aufgeschlossenheit für Andere und für das Anders-Sein der Anderen. Ohne solche grundsätzliche Aufgeschlossenheit für das von mir (von uns) Verschiedene ist menschliches Miteinander auf Dauer nicht möglich, denn alle Menschen sind verschieden. Offenheit ist das Gegenteil von individueller und kollektiver Selbstverliebtheit, Selbstbezogenheit und Selbstüberhöhung, das Gegenteil von unveränderlichen Vor-Eingenommenheiten, Vor-Festlegungen, Vor-Urteilen, das Gegenteil von Abneigung, Ablehnung und Abwertung gegenüber „den anderen“. Die Einsicht und Überzeugung, dass Offenheit und Zuwendung grundsätzlich besser ist als Verschlossenheit und Ablehnung gegenüber allem Andersartigen und Fremden, ist in jeder Weltanschauung und Religion möglich (freilich nicht überall selbstverständlich, einfach und unwidersprochen, aber doch möglich).
Diese grundsätzliche Übereinstimmung bedeutet aber nicht, dass solche Offenheit in realen Situationen auch immer praktiziert wird. Die Einsicht, dass alle Menschen verschieden sind und ihre je eigene Persönlichkeit, Lebensgeschichte und Identität haben und zugleich die feste Überzeugung, dass alle Menschen bei aller Verschiedenheit doch gleichwertig sind und gleichermaßen ein Recht auf Lebensqualität und Lebenserfüllung haben, diese Einsicht und Überzeugung sind leider nicht bei allen Menschen in allen Weltanschauungen, Religionen und Kulturen gleichermaßen entwickelt. Dass jede Form von Herabwürdigung, Feindschaft und Hass gegen Andere und Andersartige falsch ist (und das meint auch die jeweils eigenen, tief verwurzelten Haltungen), das müssen die meisten Menschen erst noch mühsam lernen. Diese ethische Grundüberzeugung ist aber die Voraussetzung für positive Beziehungen zwischen Einzelnen und Gemeinschaften und muss, um der Lebensfähigkeit der globalen Gesellschaft willen, weiterentwickelt werden.
Eine globale Ethik der Mitmenschlichkeit braucht die Bereitschaft und Offenheit, persönliche, ethnische, kulturelle und religiös-weltanschauliche Verschiedenheit zuzulassen, ihr Raum zu geben und sie als bereichernde Ergänzung zum Eigenen anzuerkennen..
b) Güte:
Offenheit (siehe oben) öffnet einen Raum, in dem so etwas wie „Liebe“ möglich werden kann. Offene Räume können aber ganz verschieden gefüllt werden; mit Gutem oder mit Bösem. Und hier haben wir das gleiche Problem wie bei dem Begriff “Liebe“: Verschiedenen Menschen können ganz verschiedene Einstellungen, Entscheidungen und Handlungsweisen „gut“ oder „böse“ nennen. Gemeinsame ethische Grundpolitionen sind nur dann möglich, wenn viele, ja möglichst alle Menschen die gleichen (oder zumindest vergleichbare) Einstellungen, Handlungsweisen und Entscheidungen als „gut“ oder „böse“ bezeichnen und versuchen das Gute zu tun und das Böse zu meiden (siehe auch das Thema „gut und böse“). Es braucht also Grundaussagen über „gut“ und „böse“, die von möglichst vielen Menschen aus ganz unterschiedlichen Lebensumständen, Kulturen, Religionen und Weltanschauungen angenommen und bejaht werden können. Im Folgen versuche ich, eine solche Grundaussage zu formulieren:
Mit „böse” können wir jede Einstellung, jedes Vorhaben und jede Tat bezeichnen, auch jede kollektive Bestrebung und strukturelle Verfasstheit, die bewusst, absichtlich und aus vorwiegend eigensüchtigen Motiven andere Menschen oder Menschen-Gruppen benachteiligen und herabwürdigen, ihnen Schaden und Leid zufügen wollen.
Mit „gut” können wir jede Einstellung, jedes Vorhaben und jede Tat bezeichnen, auch jede kollektive Bestrebung und strukturelle Verfasstheit, die bewusst, absichtlich und aus vorwiegend uneigennützigen Motiven andere Menschen oder Menschen-Gruppen hochachten und gleichbehandeln, sie schützen und fördern wollen.
Bei beiden Sätzen geht es immer um das bewusste „Wollen“. Es kann ja auch unbewusst und ungewollt Schaden und Leid entstehen (das kann man dann nicht „böse“ nennen), und es kann auch (relativ selten) vorkommen, dass jemand, der etwas Böses beabsichtigt, doch etwas Gutes bewirkt oder dass jemand etwas Gutes wollte, aber, vielleicht durch Ungeschick, etwas Böses bewirkte. Entscheidend für die Wertung ist immer die Absicht. Dass es zwischen den beiden Extremen „gut“ und „böse“ ein weites Feld von Einstellungen, Vorhaben und Taten gibt, die „neutral“, d. h. weder gut noch böse sind, bleibt davon unberührt.
Wer wollte leugnen, dass es das so bezeichnete „Böse” gibt und dass es ungeheure Auswirkungen hat im Miteinander von Menschen, vom Zusammenleben einer Familie bis zum Zusammenleben von Völkern, dass es Ursache ist von Hass und Gewalt, Streit und Krieg, von millionenfachem Hunger, Leid und Not? Und wer, außer einem böswilligen Zyniker, wollte leugnen, dass es auch das im oben genannten Sinn gemeinte „Gute” gibt und dass ohne dieses ein friedliches Zusammenleben von Menschen gar nicht möglich wäre? Ohne Unterscheidung von gut und böse im Bezug auf menschliches Verhalten, auf Worte und Taten ebenso, wie auf Absichten und Einstellungen, ist eine lebenswerte Gemeinschaft unter Menschen nicht dauerhaft möglich.
Dass das Gute richtiger ist als das Böse, das ist Konsens in allen Weltanschauungen, Religionen und Kulturen. Freilich gehört dann auch dazu, dass der Wille, das Gute zu tun und zu fördern nicht nur auf die eigenen Angehörigen, Freunde, Gleichgesinnte, auf die Mitglieder der eigenen Volks- oder Glaubens- und Kultur-Gemeinschaften beschränkt bleibt, sondern dass er die Beziehungen zu allen Menschen bestimmen soll. Oder biblisch gesprochen: „Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses. So ist nun die Liebe des Gesetzes Erfüllung“ (Röm 13, 10) oder (3. Mose 19,18/ Mt 22,39): „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ („lieben“ ist in der Bibel nicht in erster Linie als Gefühlswallung zu verstehen, sondern als ein Verhalten und Tun, das einen anderen freuen, ihm wohltun, ihm helfen und ihn fördern kann).
Der Egoismus (und daraus folgend das Böse) steckt tief in unseren Trieben und Gewohnheiten, er ist das Ergebnis der Evolutionsgeschichte des Lebens und der Menschheit im „Kampf ums Dasein“. Gutes aber geschieht nicht von allein, man muss es bewusst wollen und tun und fördern. Und dann stellt man zur eigenen Überraschung und gemeinsamen Freude fest: Ja, es ist möglich! Ob man dann immer alles erreicht, was man Gutes beabsichtigt, ist nicht ausschlaggebend, entscheidend ist der ehrliche Wille.
c) Treue
(oder Verlässlichkeit). Verlässlichkeit ist in allen Beziehungen unbedingt notwendig. Wenn ich auf der Straße gehe und mich nicht darauf verlassen kann, dass der Autofahrer, der auf mich zukommt, die Verkehrsregeln kennt und sich entsprechend verhält, oder dass ein Lkw-Fahrer, der auf eine Menschenmenge zufährt, wirklich hier nur Waren abliefern will und nicht die Absicht hat, in die Menge zu fahren und möglichst viele Menschen zu töten, dann kann ich nicht mehr ohne Furcht auf die Straße gehen. Ähnliches gilt z. B. im Geschäftsleben. Wenn ich nicht sicher sein kann, ob meine Kunden ihre Rechnungen auch bezahlen, wie soll ich dann mein Geschäft betreiben? Oder wie sollen Staaten und Firmen international handeln, wenn geltende Verträge nicht eingehalten werden? Oder: Wenn ich davon ausgehen müsste, dass jede Information, die ich (woher auch immer) bekomme, auch eine Lüge sein kann, dann wären meine Handlungsspielräume von größter Unsicherheit erfüllt.
Ohne eine grundlegende Verlässlichkeit sind Beziehungen zwischen Menschen nicht möglich. Noch viel existenzieller und notwendiger sind solche Treue und Verlässlichkeit in direkten persönlichen Beziehungen, in einer Ehe, Familie oder Partnerschaft. Vertrauen wächst aus der Erfahrung der Treue.
Dass Treue (Wahrhaftigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit) richtiger ist als Lüge, Untreue und Unzuverlässigkeit, das gilt in allen Weltanschauungen, Religionen und Kulturen. Es muss nur noch die Einsicht und Entschiedenheit gefestigt werden, das solche Treue gegenüber allen Menschen (nicht nur gegenüber den Angehörigen der eigenen Familie, der eigenen Gruppe oder sozialen Klasse, des eigenen Volkes …) richtig und notwendig ist.
So haben wir in dem Begriff der Liebe mit den Aspekten der Offenheit, der Güte und der Treue das Fundament und die tragende Säule einer möglichen globalen Ethik, die von allen Menschen aus allen Weltanschauungen, Religionen und Kulturen bejaht, anerkannt und umgesetzt werden kann.
2 Ethisch begründetes Handeln
Eine Demokratie, die nicht einfordert, was sie trägt, schafft sich auf Dauer selbst ab (z.B. bei Wahlen, wo jede Stimme gleiches Gewicht hat, egal, ob sie für eine demokratische Partei mit menschenwürdigen Zielen abgegeben wird oder für eine Partei, die zu Ausgrenzung, Hass, Gewalt und Mord gegenüber Minderheiten in der Gesellschaft aufruft). Das bedeutet: Verantwortliche Positionen und Ämter in einer demokratischen Gesellschaft dürfen nicht ausschließlich nach dem Mehrheitsprinzip vergeben werden. Nein, das zahlenmäßige Mehrheitsprinzip ist nicht das einzige Entscheidungskriterium für gesellschaftliches Handeln in der Demokratie! Und darf es nicht sein!
Die Zulassung von Parteien zu demokratischen Wahlen darf nicht außer Acht lassen, dass es auch Demokratie- und Menschen-feindliche Bestrebungen geben kann – und gibt. Und (Ich formuliere hier eine unbedingte Notwendigkeit, obwohl es das damit Gemeinte in der Realität unserer staatlichen Verfassungen gegenwärtig nicht gibt): Parteien, die an politischen Wahlen teilnehmen wollen, müssten vorher(!) anhand von Äußerungen und Handlungen ihrer Mitglieder, ihrer Gremien und verantwortlichen Mandatsträger nachweisen, dass sie keine antidemokratischen Ziele verfolgen und es müsste Verfassungs-Gerichte geben, die das überprüfen. Und wenn für eine Partei dieser Nachweis der Demokratiefähigkeit nicht erbracht oder sogar beweisbar widerlegt werden kann, müssten solche Parteien von den Wahlen ausgeschlossen werden. (Wobei ich mir bewusst bin, dass autoritäre Machthaber solche Regelungen auch missbrauchen könnten, um Konkurrenten auszuschalten. Aber es kann doch nicht richtig sein, notwendige Schranken gegen undemokratische Bestrebungen im politischen System wegzulassen, weil sie missbraucht werden könnten, wenn eine Demokratie schon gescheitert ist. Es geht ja zunächst einmal darum, zu verhindern, dass sie scheitert!)
Man kann und man muss jeder politisch oder sonst gesellschaftlich wirksamen Kraft und Bewegung aktiv entgegentreten, wenn sie die Menschenrechte in Frage stellen, öffentlich Stimmung gegen sie machen, zu ihrer Missachtung auffordern, sie bestimmten Gruppen verweigern wollen usw. Solchen Kräften und Bewegungen muss das Recht und die Möglichkeit entzogen werden, in den Gremien und Institutionen der Gesellschaft (z. B. in Parteien, Parlamenten, Regierungen … Schulen, Universitäten, Polizei, Gerichten … auch bei den öffentlichen Medien) mitzuwirken und/oder Einfluss auszuüben.
Das heißt in der Praxis: Es muss nicht nur ein zentrales Verfassungsgericht geben, das bei schon etablierten Parteien, Institutionen, Regierungen …. mögliche Verstöße gegen die Grundrechte (nachträglich) beurteilt, sondern es sollte zusätzlich in den Regionen dezentrale und untergeordnete Verfassungsgerichte geben, die dafür zuständig sind, schon bei entstehenden kleineren Bewegungen gegen menschenfeindliche Bestrebungen einzuschreiten (z. B. bei einer Bürgermeister- oder Stadtratswahl, oder bei der Einsetzung eines Schulleiters, eines Polizeipräsidenten oder Richters …).
Solche dezentralen Verfassungsgerichte müssten die Möglichkeit haben, Einzelne oder Gruppierungen auszuschließen, die nachweisbar Verfasssungs-feindliche Einstellungen pflegen und äußern (z. B indem sie ein Konzert einer Musik-Gruppe verbieten, die schon oft und immer wieder hasserfüllte, menschenverachtende und verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet hat). Wobei solche Gerichte peinlichst darauf achten müssten, dass sie nicht dazu missbraucht werden, unliebsame Konkurrenten auszuschalten.
Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen müssten einem obersten Verfassungsgericht vorbehalten sein; aber um gegen vereinzelt aufkeimende menschenverachtende und demokratiefeindliche Bestrebungen vorzugehen, wären dieses überfordert. Allerdings muss dann das Recht bestehen, Urteile dieser untergeordneten Gerichte durch das oberste Verfassungsgericht überprüfen zu lassen und gegebenenfalls durch ein Grundsatzurteil zu korrigieren.
In diesem Zusammenhang muss auch die „Freiheit der Kunst“ angesprochen werden, mit großer Sorge und mit dem Bewusstsein, dass man mich hier – vielleicht auch absichtlich – missverstehen wird. Trotzdem: Es gibt die starke Tendenz, alles, was sich „Kunst“ nennt, von jeder ethischen Wertung und Verantwortung auszunehmen. „Kunst“ darf alles! Und das wirkt geradezu als Herausforderung und Einladung für alle antidemokratischen und menschenfeindlichen Kräfte, ihre Machenschaften „Kunst“ zu nennen und sie so gesellschaftlich unangreifbar zu machen. Wir müssen auch hier unterscheiden lernen: Zwischen Kunst als Ausdrucksform des Menschseins in allen Aspekten (und dafür muss man den Rahmen sehr weit stecken) und den Missbrauch von Kunst zur Zerstörung der Mitmenschlichkeit zum Zweck des Machtgewinns. Im Endeffekt ist das Gewähren-lassen solcher „Kunst“ ein Beitrag zur Selbstzerstörung der Demokratie.
Freilich ist damit die Frage nach gemeinsamen ethischen Grundüberzeugungen für eine globale Gesellschaft nur angerissen und sie bedarf einer weiten und detaillierten Entfaltung. Hier geht es nur darum, aufzuzeigen, dass eine solche gemeinsame kultur-, religions- und weltanschauungs-übergreifende Menschheitsethik tatsächlich möglich wäre (siehe dazu auch den Beitrag „Menschenrechte“ zum Thema „Recht und Unrecht“ im Bereich „Grundlagen der Gesellschaft“)
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Das ethische Fundament, Version 2022-8
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