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Themenbereich: Herausforderungen der Gegenwart
Thema: Land ohne Armut Bodo Fiebig, 2018-1
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Kinderarmut, Rentenlücke, Altersarmut, Prekariat … solche Schlagwörter tauchen immer wieder in der öffentlichen Diskussion auf und weisen auf ein andauerndes gesellschaftliches Problem hin. Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung eines der reichsten Länder der Erde hat kaum das Nötigste zum Leben: Kinder (vor allem von alleinerziehenden Eltern), die sich nicht leisten können, was für andere selbstverständlich ist, Langzeitarbeitslose, die sozial ausgegrenzt leben, weil aktive Teilhabe am öffentlichen Leben zu teuer wäre, Alte, die in Einsamkeit versinken, weil sie sich schämen, so arm zu sein …
Manche empfehlen in dieser Situation die Einführung eines „voraussetzungslosen Grundeinkommens“ für alle. Damit soll jeder Notlage die Spitze genommen werden. Ich meine allerdings, dass dies der falsche Weg wäre. Die Erfahrung zeigt, dass es Menschen gibt, die nicht bereit oder nicht fähig fähig wären, dauerhaft verantwortlich mit einem „Einkommen ohne Arbeit“ umzugehen. Wenn man (im Extremfall) einem Alkoholiker ein voraussetzungsloses Einkommen verschafft, würde das seiner Familie nicht helfen, sondern schaden, die Kinder würden weiter Mangel leiden und beim Betroffenen selbst würde sich die Sucht verfestigen. Gewiss würde ein großer Teil derer, die heute in Armut leben oder von Armut bedroht sind, mit den Mitteln eines voraussetzungslosen Grundeinkommens vernünftig umgehen, ein anderer Teil aber könnte das nur sehr eingeschränkt oder gar nicht. Geld ist ein sehr potentes und flexibles, aber im Umgang auch anspruchsvolles Mittel zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen und man kann nicht erwarten, dass alle Betroffenen den Verlockungen der Werbung und dem Drang bestimmter Konsumwünsche widerstehen könnten und die Mittel sinnvoll einsetzen würden. Ja, man muss davon ausgehen, dass gerade viele von jenen, die man besonders im Blick hat, um ihnen mit dem voraussetzungslosen Grundeinkommen aus ihrer Notlage zu helfen, damit Probleme hätten und relativ rasch wieder in existenzielle Nöte geraten würden. Freilich gibt es auch unter den Wohlhabenden solche (und vielleicht sogar mehr als unter den Armen), die nicht gut und verantwortlich mit Geld umgehen können (oder wollen), aber dort trifft das die Angehörigen nicht so existenziell.
Wichtig wäre nicht ein „voraussetzungsloses Grundeinkommen“, sondern eine „voraussetzungslose Teilhabe“ am Leben und Zusammenleben der Gesellschaft. Es wäre besser und effektiver, dafür sorgen, dass alle Menschen jene Güter und Dienstleistungen bekommen, die man zu einem Leben in Würde und ohne Not wirklich braucht. Ohne dabei den Umweg über das Geld zu nehmen, aber doch so, dass Selbstbestimmung und Würde der Menschen dabei nicht in Frage gestellt werden. Und das wäre durchaus möglich.
Dazu müsste man alle Wirtschaftsobjekte (Waren und Dienstleistungen) in drei Kategorien einteilen:
1) Waren und Dienstleistungen für die Grundversorgung, z.B. ausreichende und gesunde Nahrung, sauberes Trinkwasser (lebensnotwendig, aber für viele Menschen in vielen Ländern kaum zugänglich), Mittel zur Körperpflege, der Besuch beim Friseur, ausreichende Kleidung, Wohnung, Energie, Bildung und Kultur, medizinische Vorsorge und Behandlung, Pflege und Hilfsmittel bei Alter und Behinderung, Kommunikationsmittel und Verkehrsteilnahme, Abwasser und Abfallentsorgung, Rechtsbeistand …). Diese Güter der Grundversorgung sollten für alle kostenlos sein. Jeder, ohne Ausnahme, von Säugling bis zum Greis, sollte einen unverlierbaren und unveräußerlichen Rechtsanspruch darauf haben. Damit soll jeder Mangel an wirklich Notwendigem ausgeschlossen sein. Gegenwärtig müssen immer noch große Teile der Weltbevölkerung (manchmal auch in sogenannten „reichen“ Ländern) in Verhältnissen leben, in denen diese Grundversorgung nicht gesichert ist.
2) Waren und Dienstleistungen für den erweiterten Bedarf. Sie umfassen alle Güter, die nicht zur Grundversorgung gehören und auch nicht dem Luxuskonsum (siehe unten) zuzuordnen sind (und damit den überwiegenden Teil aller Güter). Waren und Dienstleistungen des erweiterten Bedarfs müssten ganz normal gekauft und bezahlt werden. Sie müssten so versteuert werden, dass ihr Preis einen gewissen Anreiz bietet, sehr bewusst den Kauf solcher Waren anzugehen und jeweils zu überlegen, ob man das wirklich braucht. Man kann aber davon ausgehen, das viele, die es sich leisten können, auf manche Waren der kostenlosen Grundversorgung verzichten würden, um sich statt dessen Waren zu kaufen, die sie bevorzugen, für die sie aber bezahlen müssten.
3) Waren und Dienstleistungen für den Luxus-Konsum umfassen alles, was überdurchschnittlich teuer ist, ohne für das Leben der Menschen notwendig und förderlich sein. Kein Mensch braucht Schmuck aus Gold und Diamanten (nichts gegen Schmuck, aber oft kann auch ein Fachmann nur mit Mühe feststellen, ob er „echt“ ist; der nicht-echte schmückt aber genauso gut), niemand braucht Luxus-Villen, Segeljachten oder Rennwagen, braucht Genussmittel, die gesundheitsschädlich sind, wie Tabakwaren oder hochprozentige Spirituosen …
Diese drei verschiedenen Kategorien von Waren und Dienstleistungen müssen im gesellschaftlichen Miteinander auch verschieden behandelt werden.
Hier soll das am Beispiel „Trinkwasser“ angedeutet werden. Versuchen wir uns folgendes Szenario vorzustellen: Eine ausreichende Mindest-Menge an sauberem Wasser (ausreichend für Trinken, Kochen, Körperpflege, Wäsche …) steht kostenlos als Grundversorgung jedermann zur Verfügung.
Wer mehr verbraucht, muss dies als „erweiterten Bedarf“ hinzukaufen in der gewohnten Form der Abrechnung mit dem Wasserwerk. (Nebenbei: Die Grenze zwischen Grundversorgung und erweitertem Bedarf wird beim Beispiel „Trinkwasser“ in sehr trockenen, wüstenhaften Ländern niedriger liegen müssen als in wasserreichen Ländern, d.h, die Verfügbarkeit der Güter spielt eine Rolle). Waren des erweiterten Bedarfs (in diesem Fall ein Mehrverbrauch an Trinkwasser) werden frei gehandelt und angeboten, die Preise werden von den Anbietern entsprechend der Marktsituation in Konkurrenz mit anderen Anbietern festgelegt. Sie unterliegen im Gegensatz zur Grundversorgung der Versteuerung. Die Versteuerung durch den Staat muss dabei so hoch sein, dass der Preis einen deutlichen Anreiz bietet, möglichst wenig Wasser über die Grundversorgung hinaus zu verbrauchen.
Die Wassermenge für den Grund- oder erweiterten Bedarf sollte je nach familiärer oder beruflicher Situation angepasst werden (eine Familie mit kleinen Kindern wird für Waschen und Baden mehr Wasser benötigen als ein Alleinstehender …) Das bedeutet ja nicht, dass ein Alleinstehender nicht ausgiebig duschen darf, er muss nur den Mehrverbrauch ganz normal über seine Wasser-Rechnung bezahlen.
Auch die Wassermenge für den erweiterten Bedarf wäre begrenzt. Wer auch diese (deutlich höhere) Grenze noch überschreitet, weil er bedenkenlos Wasser verschwendet oder jeden Monat seinen Swimming-Pool neu auffüllen will, muss dafür einen Preis bezahlen, der diesen Mehrverbrauch wirklich sehr teuer macht (also normalerweise ein Vielfaches des Preises für den erweiterten Bedarf). Luxusgüter (wie in dieser Fall ein übermäßiger Wasserverbrauch) müssten durch eine sehr hohe Besteuerung so teuer gemacht werden, dass ihr Verbrauch einen Teil der Kosten für die Grundversorgung mitträgt.
Eine solche Regelung würde dazu führen, dass die Viel-Verbraucher über ihren höheren Preis die kostenlose Grundversorgung der Wenig-Verbraucher (zumindest teilweise) mitbezahlen. (Es wäre sogar den Versuch wert, einmal durchzurechnen, ob man die Grenzwerte und die Preise der drei Tarifbereiche so ausbalancieren kann, dass die Wasserversorgungseinrichtungen damit kostendeckend arbeiten können. Dazu müsste man die Wassermenge für den kostenlosen Grundverbrauch so niedrig ansetzten, dass man nur bei sparsamer Nutzung unter dieser Grenze bleibt. Viele würden dann bereit sein, mehr zu verbrauchen und den erforderlichen Preis dafür zu bezahlen.) Gleichzeitig bewirkt diese Regelung aber, dass jedem, auch dem, der gar nichts bezahlen kann, die erforderliche Mindestmenge immer zur Verfügung steht und ihm in keinem Fall das Wasser, oder der Strom, oder das Telefon … abgestellt werden kann, weil er seine Rechnungen nicht bezahlt hat. Die Grundversorgung ist für jeden und für immer unantastbar. In gleicher Weise könnte man auch die Stromversorgung, die Abwasser- und Abfallentsorgung, die Telekommunikation, die Radio- und Fernsehgebühren … handhaben: Ein Grundkontingent ist kostenlos, ein darüber hinausgehender Verbrauch muss bezahlt werden, Verschwendung wird sehr teuer. Gegenwärtig geschieht es eher umgekehrt: Wer viel verbraucht, bekommt (als „Mengenrabatt“) den günstigeren Tarif, der von den Wenig-Verbraucher über deren höheren Tarif mitfinanziert wird; das heißt, der Sparsame wird bestraft.
Manche befürchten, dass sich eine solche Regelung diskriminierend für diejenigen auswirken würde, welche die Grundversorgung in Anspruch nehmen müssen. Diese Sorge wäre aber dann unbegründet, wenn die Waren der Grundversorgung für alle kostenlos wären. Auch ein Wohlhabender braucht ja Wasser und z. B. die Grundnahrungsmittel und müsste sie aus dem Angebot für die Grundversorgung nehmen. Niemand wird diskriminiert, wenn alle für ihre Grundversorgung aus den gleichen Quellen schöpfen.
Bei der Lebensmittelversorgung könnte man dabei eine Regelung entwickeln, durch die ein ausreichend vielseitiges Sortiment an regionaltypischen, hochwertigen und gesunden Nahrungsmitteln als Grundversorgung kostenlos angeboten wird (z. B. Brot, aber keinen Schinken, Fisch, aber keinen Kaviar, Gemüse, aber kein Rinderfilet, Mineralwasser, aber keinen Wein …) Diese Waren würden an der Ladenkasse über eine persönliche Chipkarte abgerechnet, die pro Woche eine bestimmte Menge dieser Waren freigibt. Dabei müsste es streng verboten sein, solche Waren der Grundversorgung über eine normale Vorratshaltung hinaus zu horten, zu verschwenden oder weiter zu verkaufen. Alles Übrige müsste ganz normal gekauft und bezahlt werden. Auch hier würde die Versteuerung des erweiterten Bedarfs bewirken, dass ein Teil der Kosten für die Grundversorgung von denen, die darüber hinaus konsumieren, mitfinanziert würde. Seltene und teure Luxuswaren, die keinen Beitrag zu einer gesunden Ernährung bieten, vor allem solche, die dazu auch noch die Gesundheit beeinträchtigen (z.B. Tabakwaren oder hochprozentige Alkoholika usw.), müssten dann sehr hoch besteuert werden.
Bei der Bekleidung, die eher modeabhängig ist und jeweils einem persönlichen Stil entsprechen sollte, wäre es wohl wenig sinnvoll, ein Sortiment einfacher Textilien für den Grundbedarf bereitzuhalten. Leichter handhabbar wäre ein Verfahren, das jeden Monat einen bestimmten Betrag freigibt, der übers Jahr gerechnet, für eine einfache, aber geschmackvolle und modische Bekleidung ausreicht und den man, wenn man mal in einem Monat nichts braucht, in die nächsten Monate weiterverschieben, also „ansparen“ kann. Wenn der Betrag für einen Einkauf die Summe überschreitet, die in der Grundversorgung vorgesehen bzw. angespart ist, muss der Rest aufbezahlt werden. Auch hier geht es darum, dass niemand in „Armut“ fällt, also sich die notwendigen Dinge nicht leisten kann. Wer besondere und teurere Kleidung kaufen will, kann dies ja tun und muss dann eben den entsprechend Preis bezahlen.
Bei der medizinischen Vorsorge und Behandlung, bei Pflege und Hilfsmitteln für Behinderte, Kranke und Alte wäre das (relativ eng gefasst) medizinisch Notwendige für alle kostenlos, (auch ohne jede Krankenversicherung), alles weitere müsste bezahlt bzw. von Zusatzversicherungen abgedeckt werden.
Bei der Telekommunikation sollte jeder und jede, die aus dem Kleinkindalter herausgewachsen sind, ein funktionsfähiges Smartphone zur Verfügung haben und ein angemessenes Kontingent für die kostenlose Nutzung. Alles darüber hinaus muss gekauft und bezahlt werden. Das Gleiche würde auch für die Teilnahme an kulturellen Angeboten gelten: Museum, Konzert, Theater …
Wenn man alle heutigen Sozialausgaben eines Landes wie die Bundesrepublik Deutschland zusammenzählt, kommt jährlich eine gigantische Summe zusammen, mit der man eine intelligent gestaltete und gegen Missbrauch abgesicherte kostenlose Grundversorgung mit Leichtigkeit finanzieren könnte.
Kostenlose Grundversorgung, das wäre eine neue Definition für „soziale Marktwirtschaft“: Soziale Garantie für alles wirklich Notwendige und freier Merkt für alles Übrige. Das reiche Deutschland könnte sich eine solche „soziale Marktwirtschaft“ leisten und könnte so zum „Land ohne Armut“ werden. Auf längere Sicht gesehen, sollte die „Weltgemeinschaft“ darauf hinarbeiten, dass in allen Ländern und Regionen der Erde eine solche Grundversorgung möglich wird, indem die wohlhabenderen Regionen einen internationalen „Welt-Grundversorgungs-Fond“ bilden, der die notwendigen organisatorischen und materiellen Voraussetzungen dafür auch in den ärmeren Ländern ermöglicht. In der Zielperspektive soll die Formel „Land ohne Armut“ für alle Länder dieser Erde gelten.
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Bodo Fiebig „Land ohne Armut“ Version 2018-1
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