Was bedeutet es für politisches, wirtschaftliches und soziales Handeln in unserer Gegenwart, wenn große Teile der jungen Generation ganzer Völker auf der Flucht sind vor Armut, Hunger, Arbeits- und Perspektivlosigkeit, Ausbeutung, Gewalt und Krieg? Die gegenwärtige weltweite „Flüchtlingskrise“ zeigt uns die Brisanz dieser Vorgänge. Wie soll man damit umgehen? Folgende Grundsätze scheinen aus heutiger Sicht notwendig:
1 Man muss deutlich unterscheiden zwischen Einwanderung und Asyl. Einwanderung, die darauf ausgerichtet ist, dauerhaft in dem Zielland zu bleiben, muss grundsätzlich anders gehandhabt werden, als ein Asylverfahren für Flüchtlinge, die in einer akuten Notsituation Schutz suchen. Einwanderung (also die Zuwanderung von Menschen, die nicht auf der Flucht aus einer Notsituation sind) kann geplant, gesteuert und begrenzt und mit bestimmte Bedingungen und Anforderungen je nach dem Bedarf des Einwanderungslandes verbunden werden. Dazu braucht es ein Einwanderungsgesetz, das solche Zugangswege regelt. Das Asyl dagegen ist eine Nothilfe auf Zeit (siehe Punkt 6). Fluchtbewegungen (durch Krieg, Verfolgung, Hunger …) sind Folge äußerster und oft nicht vorhersehbarer Not und deshalb meist nicht planbar und nicht auf vorgegebene Zahlen zu begrenzen. Einwanderung und Asylbegehren sind zwei völlig verschiedene Realitäten. Wenn beide Vorgänge vermischt werden, indem man sie unter dem Oberbegriff „Zuwanderung“ in einen Topf wirft, ergeben sich unvermeidbar Irritationen und Fehlentscheidungen. Missbrauch von Asyl zum Zwecke verdeckter Einwanderung muss, soweit das möglich ist ohne das Recht auf Asyl zu gefährden, unterbunden werden. Im Folgenden beziehe ich mich nur auf das Asylverfahren für Flüchtlinge, nicht auf Einwanderung.
2 Das Recht auf Asyl darf nicht angetastet werden. Menschen in äußerster Not und existenzieller Bedrohung müssen Aufnahme finden in Ländern, wo sie nicht von Not, Verfolgung und Krieg bedroht sind. So war es z. B. richtig, dass die deutsche Kanzlerin in einer sehr bedrängenden Situation entschieden hat, Flüchtlinge ohne ausreichende Überprüfung ins Land zu lassen, aber es war falsch, diese Maßnahme nicht von vorn herein zeitlich zu begrenzen, ja sie über Monate hin so zu kommunizieren, als könnte das zahlenmäßig und zeitlich unbegrenzt so weitergehen („wir schaffen das“). Erst diese unabsehbare Zukunftsperspektive hat vielen Menschen Angst gemacht. Die Flüchtlinge selbst wurden von der Mehrheit mit großer Sympathie und Hilfsbereitschaft aufgenommen.
Dabei muss man beachten: Das Recht auf Asyl darf nicht durch eine „Obergrenze“ behindert werden, die den Flüchtlingen, die eine bestimmte Zahl überschreiten, jede Hilfe verweigert, aber man muss auch Grenzen der Belastbarkeit im Auge behalten, jenseits derer die Aufnahme von Flüchtenden vor allem Ablehnung und Gewalt hervorruft. Dazu bedarf es weltweiter (nicht nur innereuropäischer) Absprachen und Regelungen, die dafür sorgen, dass die dadurch entstehenden Belastungen möglichst gleichmäßig verteilt werden. Man muss unterscheiden: Jeder einzelne Flüchtende (bzw. jede Flüchtlingsfamilie) soll im Aufnahmeland Offenheit, Annahme und Unterstützung erfahren, das internationale System der Aufnahme und Verteilung von Flüchtenden aber muss so geregelt werden, dass weder für die Fliehenden noch für die Einheimischen schwer erträgliche Belastungen entstehen (siehe Punkt 3).
3 Wo es möglich ist, sollte das Asyl in Ländern eingerichtet werden, die eine zum Herkunftsland vergleichbare geografisch-klimatische und gesellschaftlich-kulturelle Gesamtsituation bieten. So könnten die Fliehenden ohne große Brüche ins Gastland kommen und (wenn sich die Situation im Herkunftsland gebessert hat), auch wieder in ihre Heimat zurückkehren. Dabei müssten diese Aufnahmeländer aber großzügig von der internationalen Staatengemeinschaft personell und finanziell unterstützt werden. Eines muss aber immer klar sein: Da wo Flüchtlinge in einem Land Aufnahme gefunden haben, müssen sie für die Zeit ihres Aufenthalts menschlich und menschenwürdig behandelt und mit allem Notwendigen versorgt werden.
4 Dazu genügt es nicht, Flüchtlingslager im grenznahhen Raum der Nachbarländer in Form von riesigen Zeltansammlungen ohne aureichende Infrastruktur zu errichten. Man mus für eine angemessene und menschenwürdige Wohn- und Lebenssituation soregen, die dem Bedürfnis der Menbschen zu leben (und nicht nur zu überleben) gerecht wird. Das wäre dann am besten möglich, wenn man nicht erst im „Ernstfall“ , also wenn schon Hunderttausende auf der Flucht sind, schnelle Notlösungen zu schaffen sucht. Vielmehr müsste man weltweit in verschiedenen Regionen Fluchtstädte aufbauen, die im Kern schon bereit stehen, sobald eine krisenhafte Entwicklung eintritt (Solche „Fluchtstädte“ oder „Freistädte“, in denen Menschen vor Verfolgung sicher sein sollten, wurden schon im Alten Testament der Bibel bschrieben und eingerichtet, z. B. 4. Mose 35, 9-15, auch wenn die Fluchtursachen damals völlig andere waren).
Diese Zufluchtorte müssten mit aller notwendigen versorgungstechnischen Infrastruktur, mit stabilen und wetterfesten Wohneinheiten, hygienischen und medizinischen Einrichtungen, mit genügend Schulen, beruflichen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten, kulturellen Angeboten … ausgestattet sein (also wie eine geplante und wohlgeordnete „Stadt“ funktionieren). Solche Zufluchtorte stünden auch bei großflächigen Naturkatastrophen wie Erdbeben, Vukanausbrüchen, Überschwemmungen, Dürreperioden usw. wie auch bei katastrophalen Entwicklungen (etwa durch den atomaren „Super-GAU“ eines Atomkraftwerkes) zur Verfügung. Freilich wäre es wenig sinnvoll, jahrelang riesige Flüchtlingsstädte leer stehen zu lkassen, wenn es gerade mal eine friedlichere Lage in der Weltpolitik gibt, Es würde genügen, die Kerne solcher Städte mit den zentralen Versorgungeseinrichtungen für die Wasser- und Energieversorgung, für pädagogische und medizinische Einrichtungen, für Verwaltung, Recht und Sicherheit usw. aber mit relativ wenigen Wohneinheiten zu installieren und zu betreiben, die man dann im Krisenfall rasch erweitern könnte. In jeder Großregion auf allen Kontinenten müssten auch zu „normalen“ Zeiten eine Mindestanzahl solcher Zufluchtorte vorgehalten werden, so dass sie im Falle unvorhersehbarer Entwicklungen sofort zur Verfügung stehen.
5 Die Verantwortung und die Kosten für solche Fluchtstädte dürften nicht den Aufnahmeländern überlassen bleiben, denn die sind oft Mitbetroffene der Entwicklung, wenn nicht gar Teile des auslösenden Konflikts. Die Ländereien der Fluchtstädte müssten exterritoriales Gebiet unter der Hoheit der Vereinten Nationen sein. Und die Kosten müssten durch einen Fond bestritten werden, in den alle Mitglieder der UN je nach ihrer Finanzkraft einzahlen müssen. Die UN könnten dann entsprechende überstaatliche Organisationen (etwa das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, das Internationale Rote Kreuz usw.) finanziell, materiell und hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen so vorbereiten und ausstatten, dass sie im Falle einer aktuellen Krise sehr rasch in der Lage wären, in der betroffenen Region ausreichende Zufluchtorte auszubauen, die dann auch von internationalen Streitkräften militärisch abgesichert sein müssten (eine Art „Blauhelm-Mission“ die jederzeit einsatzfähig ist und von Staaten oder Hilfsorganisationen angefordert werden kann, um u.a. mit militärischer Logistik bei der Einrichtung solcher Fluchtorte zu helfen).
Solche Zufluchtorte müssten unter internationaler Verantwortung und Leitung mit demokratischen Strukturen, Institutionen und Abläufen ausgestattet sein, in denen die Flüchtlinge während der Dauer ihres Aufenthalts mitwirken und Mitverantwortung übernehmen können, so dass die Fluchstädte zugleich auch Lernorte für Demokratie sein könnten (siehe auch Punkt 10).
6 Ein besonderer Focus internationaler Politik muss vorausschauend darauf gerichtet sein, Situationen und Entwicklungen, die darauf hinauslaufen könnten, dass Menschen in großer Zahl in untragbare Notsituationen geraten, rechtzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln, so dass es gar nicht erst zur Massenflucht kommt. Die Weltgemeinschaft darf es nicht zulassen, dass sich durch das Streben bestimmter Kräfte nach noch mehr Macht, Gewinn und kulturell-religiöser Vorherrschaft (siehe Beitrag 1 „Hintergründe“) vor den Augen der ganzen Menschheit Katastrophen-Szenarien entwickeln, die Hunderttausende, ja Millionen von Menschen betreffen, gegen die aber niemand etwas unternimmt. Der Anspruch gewalttätiger Machthaber, dass niemand von außen in die „inneren Angelegenheiten“ ihres Staates hineinreden oder gar handeln darf, wird oft als „Sichtschutz-Vorhang“ missbraucht, hinter dem sie ungehindert ihre brutale Herrschaft ausüben können.
7 Bei der Entscheidung über Asylanträge darf man nicht nur danach vorgehen, ob ein Flüchtling aus einen bestimmten Land kommt (einem „nicht sicheren“ Herkunftsland). Menschen verlassen ja ihre Heimat nicht ohne Grund. Sehr oft steht neben Hunger und Krieg noch eine politische, ethnische, ideologische, religiöse … Verfolgung dahinter. Deshalb muss darauf geachtet werden (so weit das möglich ist), ob die betreffenden Personen im Herkunftsland einer verfolgten Minderheit oder der verfolgenden Mehrheit angehört haben. Gleichbehandlung wird hier zur Verlängerung des Unrechts! Wenn man Verfolgern und Verfolgten, Tätern und Opfern im Aufnahmeland gleiche Mehrheitsrechte einräumt, macht man automatisch die Verfolger auch dort zur bestimmenden Gruppe und die Verfolgten erleben sich auch im Asyl in der Rolle der bedrängten Minderheit. So holt man sich die Verfolgungssituation des Herkunftslandes ins Gastland. Das bedeutet: Angehörige verfolgter Minderheiten müssen bei der Bearbeitung und positiven Beurteilung ihrer Asylanträge Vorrang haben. Außerdem: Angehörige der dominierenden Mehrheit können meist nach Ende lebensbedrohlicher Konflikte ohne große Probleme in ihr Land (z. B. als Muslime in ein islamisches Land) zurückkehren, Angehörige der verfolgten Minderheiten (z. B. Christen aus manchen muslimischen Ländern) können das oft nicht ohne Lebens-Gefahr.
8 Das Ziel des Asyls (im Gegensatz zur Einwanderung) kann und darf es nicht sein, die Flüchtlinge in die Aufnahmeländer dauerhaft zu integrieren. Das Asyl ist eine Nothilfe auf Zeit. Wenn die Not vorbei, der Krieg beendet, die Fluchtursachen überwunden sind, dann sollen die Geflohenen wieder in ihre geografische und kulturelle Heimat zurückkehren. Nicht um sie „abzuschieben“ und loszuwerden, sondern weil sie dort gebraucht werden. Die Fliehenden sind ja oft Angehörige einer gut ausgebildeten Mittelschicht. Besonders sie (noch dazu mit den Erfahrungen ihres Auslandsaufenthaltes) sind dann wichtig, um ihr Land wieder aufzubauen und es mit weltoffenen Einstellungen, mit gerechten Strukturen und demokratischen Institutionen zu stabilisieren. Ausnahmen sind Angehörige verfolgter Minderheiten, die auch nach Ende der aktuellen Krise in ihrem Heimatland lebensbedrohliche Verfolgung befürchten müssten.
Das bedeutet nicht, dass man die Schutzsuchenden in der Zeit ihres Aufenthalts im Gastland gesellschaftlich und persönlich auf Distanz hält, dass sie die Sprache und wesentliche Elemente der Kultur des Gastlandes nicht kennenlernen sollen, wohl aber, dass man nicht versucht, sie für die Kultur und für die Wirtschaftsleistung des Gastlandes zu vereinnahmen und sie der eigenen Herkunfts-Kultur zu entfremden. Nähe entsteht nicht nur durch Anpassung, sondern vor allem durch gegenseitige Annahme in der Verschiedenheit.
Es wäre falsch und es wäre Unrecht, wenn man Völkern und Ländern, welche ohnehin durch die inneren Zerwürfnisse geschädigt und durch manchmal jahrzehntelange Bürgerkriege (z.B. in Afghanistan) ausgeblutet sind, nun auch noch praktisch einen großen Teil ihrer jungen Generation zu entziehen, indem man sie in die Kultur und Wirtschaft der Gastländer integriert.
Allerdings: Für die Zeit ihres Aufenthalts im Gastland müssen die Asylanten menschenwürdig behandelt und versorgt werden und im Gegenzug müssen sie selbst bereit sein, die dort geltenden Rechte und gesellschaftlichen Grundordnungen zu achten.
9 In der andauernden Zeit des Asyls müssen alle Anstrengungen internationaler Politik darauf gerichtet sein, in den Herkunftsländern die Kriege und die politisch, gesellschaftlich, ethnisch, ideologisch, religiös … motivierte Verfolgung zu beenden, die wirtschaftlichen Notlagen zu überwinden, tragbare Strukturen zu schaffen und zukunftsfähige Perspektiven zu ermöglichen, so dass die Flüchtlinge ungefährdet in ihre Heimat zurückkehren können. Das bedeutet allerdings auch, dass Flüchtlinge nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden dürfen, solange sie dort persönliche Verfolgung, massives Unrecht, existenzielle Not und unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Leben zu erwarten hätten.
10 In der Zeit ihres Asyls sollen Flüchtlinge darauf vorbereitet und entsprechend geschult werden, nach ihrer Rückkehr in die Heimat die Städte wieder aufzubauen, das Land wieder fruchtbar zu machen, die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen, die Verwaltung effektiv und korruptionsfest zu gestalten und friedensfördernde Einstellungen zu festigen. Dafür müssten in den Gastländern (besonders in den Zufluchtorten siehe Punkte 4+5) entsprechende demokratisch geführte Einrichtungen und Organisationen geschaffen werden, die regional verortet, aber international finanziert sind (z.B. durch einen internationalen Fond, in den alle Länder je nach ihrer Leistungsfähigkeit einzahlen). In diesen Einrichtungen und Organisationen (die von den Asylanten selbst in demokratischer Selbstverwaltung geführt und von internationalen Experten begleitet werden) sollen die Geflohenen für die Herausforderungen nach ihrer Rückkehr und für den Aufbau eines freien und demokratischen Gemeinwesens ausgebildet und vorbereitet werden. Innerhalb dieser Flüchtlingsorganisationen hätten dann die Flüchtlinge das demokratische Wahlrecht für alle Leitungsfunktionen, nicht aber für die politischen Institutionen des Gastlandes.
11 Nur da, wo Flüchtlinge in dieser Zwischenzeit enge persönliche Bindungen an ihr Gastland entwickelt, sich aus eigener Initiative sprachlich und kulturell integriert und sich beruflich etabliert haben, da wo sie also im Wesentlichen die Bedingungen für eine Einwanderung erfüllen, sollen sie die Möglichkeit haben, sich in ihr Gastland einbürgern zu lassen. Das soll aber nicht der Normalfall, sondern nur im Einzelfall und entsprechend der jeweils besonderen Situation möglich sein. Individuelle Härtefälle sind dabei eher großzügig zu behandeln.
12 Es muss um des Lebens und Überlebens von Millionen Menschen willen nach Wegen gesucht werden, der Macht- und Habgier der Wenigen Widerstand zu leisten. Es kann und darf nicht sein, dass regionale und globale Großmächte ungehindert ihre Stellvertreterkriege ausfechten, Diktatoren ihre Völker unterdrücken (und jede Kritik daran als „Einmischung in innere Angelegenheiten“ zurückweisen), internationale Konzerne ihre Ausbeutungsfeldzüge durchführen, dass lokale Milizen und „Kriegsherren“ ungehindert ihre Macht- und Mordgelüste ausleben können, dass korrupte Personen auf allen Ebenen der Verwaltung sich die Taschen füllen und dass dann die unbeteiligten und friedliebenden Länder und Völker in der Nachbarschaft die Opfer ihrer Machenschaften aufnehmen, versorgen und integrieren müssen. Existenzielle Notlagen, die Menschen zu Millionen dazu bringt, ihre Heimat zu verlassen und ihr Überleben durch Flucht zu retten, sind fast ausschließlich von Menschen gemacht und von Menschen zu verantworten! Diese Verursacher müssen auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden! Es braucht internationale Gerichte, deren Richter nicht von den Mächtigen eingesetzt werden, sondern die unabhängig arbeiten und entscheiden und auch Mächtige zur Verantwortung ziehen können.
Die Regelungen im Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen, die es den „Ständigen Mitgliedern“ ermöglichen, ihre egoistischen Interessen ohne Rücksicht auf andere zu verfolgen und jede Initiative zu blockieren, die darauf abzielt, ihre eigenen Anteile an Unrecht und Gewalt zu benennen und zu ahnden, müssen endlich beseitigt werden (siehe dazu auch den Beitrag „Die ethische Krise der Menschheit“).
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© 2015 Bodo Fiebig Grundsätze, Version 2017-10
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