Bereich: B Herausforderungen der Gegenwart

Thema: Die Krise der Demokratie

Beitrag 8: Konkrete Visionen (Bodo Fiebig5. März 2022)

Wir müssen unterscheiden: „Vision“ und „Utopie“ sind zwei Begriffe mit ganz verschiedenen Inhalten: „Utopie“ meint ein unerfüllbares Wunschdenken, „Vision“ dagegen meint eine Vor-Schau auf Künftiges, das grundsätzlich, wenn auch unter Anstrengungen und mit großem Einsatz, auch erreicht werden kann. Es gibt keine wesentliche Entwicklung in der Geschichte der Menschheit, die nicht auf solche Weise „vorausgeschaut“ wurde und die nicht von einer visionären „Vor-Schau“ wesentliche Energien für ihre Verwirklichung bezog. Im Folgenden werden einige konkrete Beispiele vorgestellt, wie eine „ethisch begründete Demokratie“ in den gegenwärtigen Verhältnissen weiterentwickelt werden  werden könnte.

1 Hierarchie oder Kooperation?

Jede geschichtliche Epoche hat ihr eigenes Gesellschaftsmodell und ein dazu passendes gesellschaftliches Organisationskonzept. Das Gesellschaftsmodell der vergangenen Jahrhunderte (ja, in vielen Weltgegenden der Jahrtausende) war die Pyramide. Ganz oben auf der höchsten Spitze stand der „Monarch“ (Alleinherrscher), der König, Pharao, Kaiser, Zar …, der in manchen Kulturen als direkter Repräsentant der Götter angesehen und verehrt wurde. Darunter kam eine kleine, herausgehobene Ober-Schicht, eine Elite aus Fürsten, Heerführern, hohen Beamten, Adeligen, Oberpriestern …, darunter eine breitere Mittel-Schicht von Angehörigen des niedrigeren Adels, dazu mittlere Beamte, Offiziere, Priester, Kaufleute, Künstler …, darunter als Unter-Schicht die Menge der einfachen Bauern, Handwerker, Kleingewerbetreibenden …, und zuunterst als Grund-Schicht die große Masse der Sklaven, die den Hauptteil der staatstragenden Arbeit leistete und als Gegenleistung (wenn es gut ging) von ihren Herren Kost und Unterkunft zugeteilt bekam.

Dieses Pyramiden-Schichtmodell ist jetzt, im 21. Jahrhundert, noch längst nicht überwunden. Ein großer Teil der Weltbevölkerung lebt noch immer (oder wieder) in einem solchen Schichtenmodell der Gesellschaft: Riesenreiche, in denen Machthaber auf Lebenszeit regieren, größere und kleinere Länder, in denen Diktatoren alle Macht auf sich konzentrieren, zerfallende Staaten, in deren Regionen selbsternannte Warlords und Milizenführer kleine absolute Herrschaftsgebiete mit je eigener Kleinstdiktatur beherrschen, Weltkonzerne und deren leitende Personen und Gremien, welche die Bedingungen des welt-wirtschaftlichen Handelns festlegen und kontrollieren, sich selbst aber jeder Kontrolle von außen entziehen … So finden wir in der Realität unserer Gegenwart eine ganze Anzahl größerer und kleinerer Gesellschaftspyramiden nebeneinander, verteilt über den ganzen Globus.

Das Organisationskonzept für eine solche Pyramiden-Gesellschaft ist einleuchtend: Eine Kette von Befehl und Gehorsam von oben nach unten und eine Kette der Verteilung der erarbeiteten Werte von unten nach oben.

Aber, haben wir denn heute, im 21. Jahrhundert, ein brauchbares Gegenmodell zur Pyramide? Scheinbar nicht, jedenfalls nicht auf gesamtgesellschaftlicher Ebene. Sicher, die „Regenten“ in den demokratisch geführten Ländern werden alle paar Jahre vom Volk gewählt, aber sonst geschieht vieles (in der Politik, der Verwaltung, der Wirtschaft …) wie gewohnt: Anordnung von oben nach unten, Verteilung von unten nach oben. Und viele der etwa 200 Staaten dieser Erde sind nur Schein-Demokratien, hinter deren schein-demokratischen Institutionen sich die blanke Macht der Machthaber verbirgt. Auch die Weltkonzerne und Internet-Riesen wollen eine offene Vernetzung der Gesellschaften nur vortäuschen, in Wirklichkeit sind sie im Innern scharf hierarchisch aufgebaut, und nach außen auf Machtzuwachs durch Anhäufung von immer mehr Geld und Daten und Macht ausgerichtet.

Dabei hat sich das neue, künftige Gesellschaftsmodell für die globale Menschheits-Gemeinschaft schon längst herausgebildet und etabliert, es wird nur in vielen Bereichen als solches nicht erkannt, akzeptiert und angewendet. Das Gesellschaftsmodell des 21. Jahrhunderts ist das globale Netz. Und sein Organisationskonzept heißt Beziehung und Kooperation statt Hierarchie und Gehorsam.

Das Bild vom globalen Netz ist in unserer Gegenwart fast überall präsent. Wenn wir uns Darstellungen von globalen Beziehungen in Erinnerung rufen, haben wir fast überall die gleiche Grafik vor Augen: Ob wir weltweite Verkehrswege und Warenströme darstellen oder internationale politische Beziehungen oder weltweite Touristenströme oder internationale Sportveranstaltungen und deren Teilnehmer … immer ergibt sich ganz automatisch und selbstverständlich das Bild vom globalen Netz.

Dieses Bild vom globalen Netz hat ein ganz ursprüngliches Vor-Bild: Die umfassendste Verwirklichung von einem interaktiven Netzwerk ist unser Gehirn. Ca. 86 Milliarden Nervenzellen sind über ca. 100 Billionen Synapsen untereinander so verbunden und vernetzt, dass jede Gehirnzelle mit etwa 1000 Nachbarzellen direkt in Verbindung steht und dass sie jedes andere Neuron in höchstens vier Schritten erreichen kann (Zahlen aus Wikipedia), so dass ihre internen Interaktionen in Wechselwirkung mit den Wahrnehmungen aus der Außenwelt einen ganzen Kosmos an Denkleistungen, Gefühlsregungen und Kreativität zustande bringen. Dabei gibt es verschiedene Areale im Gehirn, die je besondere und sehr verschiedene Aufgaben innerhalb des Gesamtnetzwerkes haben: Z. B. Wahrnehmungsverarbeitung (sehen, hören, riechen, schmecken, fühlen) oder Bewegungssteuerung verschiedener Muskeln, Steuerung hormoneller Vorgänge im Körper oder die Fähigkeit Sprachen zu sprechen und zu verstehen, abstraktes Denken oder Gefühlssteuerung usw. Dabei hat man etwas ganz Erstaunliches festgestellt: Unser Gehirn kennt keine pyramidenhafte Zuspitzung von Zuständigkeit und Macht, und es gibt erst recht keine Königs- oder Chef-Nervenzellen, die allen anderen sagen was sie zu tun haben, sondern alle arbeiten mit allen zusammen, um die optimale Funktion zu gewährleisten. Das Gehirn kennt keine Hierarchien. Und: Es funktioniert trotzdem!

Dieses neuronale Netzwerk des Gehirns kann uns ein Vor-Bild sein für eine optimale und positive Vernetzung der Menschheit in einer zukünftigen globalisierten Welt: Jeder kann gleichberechtigt Anteil haben am weltweiten Zusammenspiel und Austausch ohne dabei an nationale Grenzen zu stoßen und kann seine eigenen Ideen, Einsichten und Anliegen in die globalen Entwicklungs- und Entscheidungs-Prozesse mit einbringen Das Internet ist die Übertragung des Netzwerk-Systems, das unser Gehirn darstellt, auf die globale, alle Völker und Kontinente der Erde umfassende Ebene. So wird es zum Vor-Bild des Gesellschaftsmodells im 21. Jahrhundert. Manchmal freilich auch zum Zerrbild: Die konkrete und aktuelle Nutzung des Internet hat sich weit entfernt von diesem Vorbild eines „menschlichen“ (und menschenwürdigen) Netzwerkes und wir sehen unterdessen auch die Gefahren deutlicher, die der Missbrauch der neuen Möglichkeiten mit sich bringen kann.

Eine geeignete politische Struktur für eine Weltgesellschaft in Form eines globalen Netzwerkes wäre eine Vielfalt von sozialen Einheiten, von denen jede Einzelne mit allen anderen in vielfältiger Weise verbunden ist; und das ist nur möglich auf der Basis einer gemeinsamen freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die offene Bahnen für solche Verknüpfungen zulässt und zur Verfügung stellt (die Idee einer „herrschaftsfreien Gesellschaft“ in Form einer Anarchie beschreibt einen sehr naiven, und gerade deshalb auch sehr gefährlichen Irrweg).

In der geschichtlich gesehen sehr kurzen Dauer ihrer praktischen Erprobung (sehr kurz im Vergleich zur den Jahrtausenden von Herrschaftserfahrungen in Monarchien) hat sich die Demokratie trotz aller Schwächen, die ihr anhaften, als die menschlichste und erfolgreichste Form gesellschaftlicher Ordnung erwiesen (wir werden noch darauf zurückkommen). Sie ist auch die einzige, gegenwärtig verfügbare Gesellschaftsform, die dem Gesellschaftsmodell des „globalen Netzes“ entspricht (oder ihm zumindest Raum gibt).

Trotzdem: Gibt es nicht Gemeinschaftsaufgaben der Gesellschaft, die so umfassend und so bedeutend sind, dass sie große und stabile Rahmenbedingungen in Form von hierarchisch gegliederten Zuständigkeiten und eindeutigen Befehlsstrukturen brauchen? Die meisten von uns werden geneigt sein, diese Frage aus den Erfahrungen der Vergangenheit heraus mit „ja“ zu beantworten. Wir haben, historisch gesehen, einfach zu wenig Erfahrungen mit herrschaftsfreien Gemeinschaftsformen angesichts großer Herausforderungen. Deshalb greifen wir auch in einer immer stärker globalisierten Welt, oft ohne das zu bedenken, auf Muster zurück, die uns vertraut sind, auch wenn sie sich für die anstehenden Aufgaben oft als wenig geeignet erweisen: National begründete Einzelstaaten mit hierarchisch geordneten Befehlsstrukturen. Und das, obwohl die Realitäten unserer Gegenwart uns schon ganz andere Möglichkeiten und Tendenzen aufzeigen.

Schon heute funktionieren große Infrastrukturprojekte über Ländergrenzen hinweg (z. B. das europäische Straßen- und Eisenbahnnetz) als Kooperation selbständiger Institutionen und Unternehmen und die nationalen Zuständigkeiten erweisen sich dabei eher als Hindernisse. Noch deutlicher wird das, wenn wir die Verhältnisse und Entwicklungen in der freien Wirtschaft wahrnehmen: Nicht nur die großen internationalen Konzerne, sondern auch mittelständische private Unternehmen sind weltweit vernetzt und agieren als Teil eines global organisierten Wirtschaftssystems. Wobei wir wahrnehmen, dass kleine und mittlere Unternehmen eher bereit sind, sich gleichbereichtigt an solchen Netzwerken zu beteiligen, während die großen Konzerne eher auf das Erringen von Monopol-Stellungen ausgerichtet sind.

Eigentlich ist die Grundsatzentscheidung schon gefallen: Kooperation statt Hierarchie. Zusammenarbeit selbständiger und gleichrangiger Einheiten statt Befehl und Gehorsam in einer zugespitzten Macht- und Zuständigkeitspyramide.

Ich will das an einem Beispiel aus der Wirtschaft verdeutlichen: Ein Auto wird heutzutage nicht mehr von einer einzigen Firma gebaut, sondern eine Firma (z. B. VW, BMW usw.) organisiert ein Netzwerk von selbständigen Zulieferern, die „just in time” alle nötigen Teile liefern, aus denen ein Auto zusammengesetzt werden kann (auch viele der heute noch zentralisierten Fertigungsabschnitte, ließen sich so noch weiter dezentralisieren). Und es stellt sich heraus: Eine solche Kooperation eigenständiger Unternehmen zur Entwicklung und Produktion eines sehr komplexen Produktes (z. B. eines Autos) ist flexibler und leistungsfähiger als ein riesiges, nach außen abgeschlossenes und nach innen hierarchisch durchstrukturiertes Einzelunternehmen. Das mag manchen überraschen, aber es ist so: Selbst so ein kleines und handliches Ding wie ein Smartphone, wird nicht von einem Einzel-Unternehmen hergestellt, sondern von weltweit kooperierenden Netzwerken: Das Betriebssystem stammt von einem anderen Produzenten als der Prozessor, die Batterie oder das Kamerasystem usw.

Zwei verschiedene Modelle stehen derzeit zur Verfügung, wie das Miteinander der Menschen im engeren und weiteren oder gar im globalen Rahmen organisiert werden kann: Kooperation in einem global vernetztem Beziehungssystem oder Hierarchie in der je eigenen, geschlossenen Gesellschaftspyramide. Im Vergleich trägt das Kooperations-Modell einen zweifachen Sieg davon: Es ist erstens leistungsfähiger (leistungsfähiger vor allem dann, wenn es darum geht, allen Beteiligten eine gerechte Teilhabe an den Gütern und Errungenschaften der Gemeinschaft zu sichern) und es ist zweitens humaner, also dem Wesen des Menschseins angemessener und gerechter (denn in den hierarchischen Systemen haben ja nur die zahlenmäßig äußerst kleinen herrschenden Schichten Zugang zu den wichtigsten Ressourcen und Entscheidungsabläufen).

Die Frage ist, ob sich diese positive Erfahrung aus der Wirtschaft auch auf politische Einheiten und Strukturen übertragen ließe. Wäre es möglich, die Weltgemeinschaft als Kooperation eigenständiger regionaler Verwaltungseinheiten zu organisieren, die nicht durch nationale Machtstrukturen, sondern durch die einigende Kraft einer globalen Ethik zusammengehalten wird?

Für die Demokratie im 21. Jahrhundert angemessen wäre ein dynamisches Zusammenspiel von Zusammengehörigkeit und Zusammenarbeit selbständiger, gleichrangiger, aber vernetzter Verwaltungseinheiten, die räumlich entsprechend den gewachsenen Sprach- und Kulturgemeinschaften angeordnet sind und die auf der Basis von gemeinsamen und global gültigen ethischen Grundpositionen entscheiden und handeln. Dieser Aspekt wird im Abschnitt „Struktur ohne Grenzen“ ausführlicher dargestellt.

2 Struktur ohne Grenzen

Es geht um die Balance zwischen Regionalität und Globalität, zwischen Freiheit der Einzelnen (und der einzelnen Gemeinschaften) einerseits und der Zusammengehörigkeit aller andererseits. Unsere Zukunft braucht beides. Kommt diese Balance aus dem Gleichgewicht, droht entweder eine globale Diktatur oder weltweites Chaos. Und wir merken, dass unsere staatlichen Institutionen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stoßen. „Aber, es muss doch irgendwelche erkennbaren Strukturen und Zuständigkeiten geben für die notwendigen Einrichtungen und Verwaltungsabläufe in der Gesellschaft“, sagt man „und es muss öffentliche Institutionen geben, um entsprechende Regelungen zu erarbeiten und umzusetzen!“ Selbstverständlich (denn Anarchie wäre nichts anderes als die Rückkehr zum Gewaltrecht des Stärkeren), nur müssen sich solche Strukturen nicht an nationalen Grenzen orientieren, über die irgendwann einmal auf den Schlachtfeldern der Vergangenheit zugunsten der Mächtigsten, Aggressivsten und Rücksichtslosesten entschieden wurde. Wenn wir einmal den Versuch machen würden, die Kriege und Gewaltakte der Jahrhunderte herausrechnen aus den Landkarten der Erde, so blieben ganz andere Strukturen übrig, als wir sie heute kennen, nämlich geografisch begründete und kulturgeschichtlich gewachsene regionale Einheiten, keine Machtgebilde, sondern Lebens-, Arbeits-, Kultur- und Begegnungsräume für ihre Bewohner und Besucher.

Es wird in einer globalisierten Weltgemeinschaft immer mehr darauf ankommen, solche regionalen Lebens-, Arbeits-, Kultur- und Begegnungsräume zu stärken gegenüber den Vereinnahmungs- und Überwältigungsstrategien der politischen und wirtschaftlichen „Global Player“. Aber auch gegenüber nationalen Egoismen, welche meinen, etwas Eigenes bewahren zu können, indem man das Fremde abwehrt oder unterwirft.

Dabei geht es um „bewahren“, nicht um „aufbewahren“. Bewahren heißt, etwas Wertvolles zu erhalten, wobei man versucht, den werttragenden „Kern“ der gesellschaftlichen Identität zu schützen und zu pflegen, zugleich aber die „Hülle“ der Äußerlichkeiten immer wieder neu den äußeren Gegebenheiten und Notwendigkeiten anzupassen. Etwas „aufbewahren“ heißt, es in einem geschlossenen Behälter zu konservieren, damit es mit der „verderblichen Außenluft“ nicht in Berührung kommt. Etwa wie es eine Hausfrau macht, die ihre Beerenernte in Einweckgläsern konserviert, luftdicht verschlosen und kühl im Vorratskeller, und die ab und zu nachschaut, ob nicht doch eines der Gläser undicht und der Inhalt schimmelig geworden ist, dann muss sie ihn leider wegwerfen (wobei ja auch die Hausfrau das Konservieren nicht zum Selbstzweck macht, vielmehr wird sie das Glas zur gegebenen Zeit öffnen und den Inhalt weiterverarbeiten). Es geht darum, das Vorhandene weiterzuentwickeln, um das Wesentliche zu bewahren, nicht um isolieren und aufbewahren.

Die Frage ist dabei, ob man die eigene kulturelle Gestaltungskraft in Sprache, Kunst, Wissenschaft, Technik, Wirtschaft, Politik, Rechtsprechung … für stark genug hält, sich in einer offenen Gesellschaft zu behaupten, ja das Eigene im Ganzen zur Geltung zu bringen. Selbstisolierung, um das Eigene nicht zu verlieren, ist ein Zeichen von Schwäche, die sich selbst diese Stärke nicht zutraut.

Das bedeutet nicht, dass man nun anfangen sollte, die bestehende nationalen Grenzen abzuschaffen und mit großartige Geste noch bestehende Schlagbäume niederzureißen, das würde nur zu unaufhörlichen Streitereien führen. Aber man könnte nach und nach Schritte gehen und Veränderungen in Gang setzen, durch welche die bestehenden nationalen Grenzen immer bedeutungsloser werden und die Regionen gestärkt und mit mehr Eigenständigkeit ausgestattet. In Europa nach dem zweiten Weltkrieg und vor allem nach dem Ende des sogenannten „kalten Krieges“ hat man ja schon damit begonnen. Heute sind die innereuropäischen Grenzen längst nicht mehr so trennend, wie vor einigen Jahrzehnten. Bei der Stärkung der Regionen allerdings ist man kaum vorangekommen. Gemeint sind dabei:

  • Kleinregionen, die einige Dörfer und kleinere Städte oder auch eine Großstadt (oder Teile davon) umfassen, in einer Landschaft, die sich als geografische Einheit wahrnehmen lässt, mit einer Bevölkerung, die eine relativ dichte und direkte interne Kommunikation „von Mensch zu Mensch“ praktiziert, deren Sprache einen unverkennbaren gemeinsamen Akzent hat und die kulturelle Lebensweisen pflegt, welche sich in engem Kontakt untereinander und in vielfältiger Zusammenarbeit entwickelt haben, auch wenn sie von ihrer Herkunft und ihren Ausdrucksformen sehr verschieden sein können. Solche Kleinregionen bilden am ehesten das ab, was man in der deutschen Sprache gemeinhin unter „Heimat“ versteht. Für die Gegend in Nordostbayern, wo ich lebe, könnte man da als solche Heimatregionen das Fichtelgebirge nennen, den Frankenwald, das Vogtland (das zum Teil in Bayern und in Sachsen liegt) oder das Sechsämterland mit engen historischen Verbindungen in die Gegend um Asch in Tschechien …
  • Mittelregionen, die, aus mehreren Kleinregionen bestehend, sich durch Besonderheiten der Mentalität und der Sprache, der Lebens- und Arbeitsweisen ihrer Bewohner, der Siedlungsformen und Baustile, der Traditionen und des Brauchtums, der Kunst und der Literatur als kulturgeschichtlich gewachsene Einheit erkennen lassen (freilich auch mit einer Vielfalt an neueren kulturellen Einflüssen, die sich mit dem Bestehenden zu einer jeweils neuen und erweiterten Kulturform verbinden), in einer Landschaft, die geografisch und klimatisch eine bestimmte, aber keineswegs überall einheitliche Prägung hat.

Ein für mich, da ich in Bayern lebe, „naheliegendes“ Beispiel für solche „Mittelregionen“ wären innerhalb des heutigen deutschen Bundeslandes Bayern die Regionen „Altbayern“ und „Franken“ und „Schwaben“, wobei das bayerische Schwaben in einen sprachlichen, kulturellen und geschichtlichen Zusammenhang gehört, der das Bundesland Bayern überschreitet (woraus erkennbar wird, dass auch die meisten heutigen Bundesländer Kunstgebilde sind, die gewachsene Strukturen und kulturelle Zusammengehörigkeiten zerschneiden). Trotzdem: Die genannten Regionen haben jeweils in sich sehr enge und weit zurückreichende historische Beziehungen und eine deutlich ausgeprägte sprachliche und kulturelle Identität.

  • Großregionen, die, aus mehreren Mittelregionen bestehend, durch eine gemeinsame Sprache und Geschichte ihrer Bevölkerung geprägt sind und sich darstellen als je besondere Einheit von zusammenhängenden Landschaften mit ihren Menschen und deren Kultur. (z. B. die europäisch-deutschsprachige Region, ebenso wie die europäisch-französisch-, polnisch-, italienisch- … sprachigen Regionen usw., oder wie die südamerikanisch-portugiesisch- oder spanischsprachigen und die mehrheitlich von ihren Ureinwohnern bewohnten Regionen Südamerikas usw.). Diese Großregionen müssten jedoch keine Machtgebilde sein (die um so mächtiger wären, je größer und reicher sie sind und die dann benachbarte Regionen überfallen und „erobern“ könnten), sondern Lebens-, Arbeits-, Kultur- und Begegnungsräume, die von der Kooperation ihrer Klein- und Mittelregionen leben und die ihrerseits in Kooperation mit anderen Großregionen die Bevölkerung und Kultur, die Lebens- und Arbeitswelt der Kontinente bilden.

Solche Strukturierung der Länder und Kontinente in Klein-, Mittel- und Großregionen, wertet die geografischen, kulturellen und historischen Grundlagen der Gesellschaften auf und die machtpolitischen und kriegerischen Vorgänge der Vergangenheit und deren Auswirkungen ab. Diese Regionen haben selbstverständlich einen geografischen Zuschnitt und ihre Institutionen regionale Zuständigkeiten, aber sie brauchen keine „Grenzen“, die Nachbarn trennen und Verbindungen abschneiden. Die Abspaltungstendenzen z. B. der Schotten in Großbritannien, der Katalanen in Spanien … zeigt, wie stark die Identifikation der Menschen mit ihren historisch gewachsenen Lebensräumen ist und wie groß das Verlangen nach kultureller Selbstbestimmung unter dem Druck einer unsensibel vereinnahmenden Zentralregierung werden kann.

Die sprachlichen und kulturellen Minderheiten in diesen Klein-, Mittel und Großregionen können und sollen dort ihre Besonderheiten pflegen, müssen aber doch insofern offen für die jeweilige Mehrheitsgesellschaft sein, dass sie in ihr kommunikationsfähig sind und sie sich in die jeweils geltende Rechtsordnung und Gesellschaftsform integrieren können und wollen.

Wo Mehrheitsgesellschaften durch gewaltsame Eroberung und Kolonisierung fremder Länder und Kontinente entstanden sind (z. B. in Amerika oder Australien), müssen die Lebens- und Besitzrechte, die Sprache und Kultur der Ureinwohner (soweit sie als solche noch historisch identifizierbar sind) besondere Berücksichtigung finden, müssen die Überlebenden Anerkennung und Unterstützung erfahren, müssen die Reste der ursprünglichen Bevölkerung als Kultur- und Lebensgemeinschaft gerechte Lebensbedingungen, entsprechende Freiräume zur Gestaltung und Ausformung ihrer eigenen kulturellen Identität und eigenverantwortliche (auch politische) Entscheidungsspielräume bekommen.

Die Entwicklung der Europäischen Union zeigt wenigstens in Ansätzen, dass eine solche „Struktur ohne Grenzen“ möglich ist und dass sie für alle Beteiligten von großem Vorteil sein kann. Aus einer Gruppe von Nationalstaaten mit je eigener und eigensüchtiger Politik, die Jahrhunderte lang Völker-Kriege geführt haben, ist eine Gemeinschaft mit offenen Grenzen geworden (Schengen-Raum), mit (im Euro-Raum) gemeinsamer Währung und (in Ansätzen) gemeinsamer Politik. Und wir sehen: Das tut der je besonderen Sprache, Kultur und Identität der Völker und Volksgruppen keinen Abbruch. Frankreich ist nicht weniger französisch und Deutschland nicht weniger deutsch seit Frankreich und Deutschland sich nicht mehr voneinander isolieren und sich nicht mehr gegenseitig bekriegen. Aber die französischen und deutschen Regionen beiderseits der gemeinsamen Grenze haben an Eigengewicht, Selbstbewusstsein und regionalpolitischer Kompetenz gewonnen, seit sie sich nicht mehr voneinander abgrenzen. Die Schweiz hat im Kleinen diese Koexistenz von Sprachen und Volksgruppen schon seit Jahrhunderten erfolgreich vorgelebt, ohne dass die Identität der Regionen und deren kulturellen Besonderheiten dabei verloren gingen.

3 Nationalstaaten für eine globale Gesellschaft?

Braucht eine globale Gesellschaft noch eine einzelstaatliche Verfasstheit? Sind nicht die Grenzen von Ländern längst zu Hindernissen geworden für den freien Verkehr von Menschen und Gütern, von Informationen und Ideen? Brauchen wir noch die überkommene Einteilung der Erde in getrennte Nationalstaaten? Solche Fragen sind nicht einfach zu beantworten, weil da sehr komplexe und differenzierte Realitäten mit großem historischen Gewicht dahinter stehen. Trotzdem will ich hier einige Aspekte dieser Fragestellung ansprechen.

Braucht eine globale Gesellschaft noch eine einzelstaatliche Verfasstheit oder sind Nationalstaaten in einer immer weitergehend globalisierten Gesellschaft eher störend als hilfreich? Bevor wir auf solche Fragen nach Antworten suchen, muss erst etwas geklärt werden: Die Infragestellung nationalstaatlicher Abgrenzungen bedeutet nicht, dass die gängigen Utopien von einem „Welt-Einheits-Staat” mit einer zentralen Weltregierung (deren Übermacht sich alle regionalen Mächte unterzuordnen hätten) die bessere Alternative wäre, auch nicht, dass eine Art „liberalistische Welt-Markt-Anarchie” erstrebenswert wäre, die mit wenigen „Spielregeln” in einem angeblich „globalen freien Markt”, den rücksichtslosesten der „Global Player” erlaubt, das Geschehen zu bestimmen. Eine regionale Strukturierung mit regionalen Zuständigkeiten ist auch in einer globalen Gesellschaft richtig und notwendig. Die Frage ist nur, ob die sich auch in Zukunft noch auf „Nationen” und deren nach außen abgegrenzten Staaten beziehen müssen. Fast alle heute gültigen nationalen Grenzen sind Ergebnisse von Kriegen und Bürgerkriegen, von Eroberungen und Kolonialisierung, zusammengefasst ausgedrückt: Ergebnisse von Gewaltakten.

Was aber könnte an die Stelle der heutigen Nationalstaaten treten? Welche Organisationsform von Gemeinschaft ist dem Menschsein angemessen? Sehen wir auf die Grundlagen menschlichen Miteinanders: Jeder dem Kleinkindalter entwachsene Mensch hat und braucht ein „Selbst-Bewusstsein”, eine „Ich-Identität”, durch die er sich seiner eigenen Existenz bewusst wird als unterscheidbar von allen anderen. Jeder Mensch hat und braucht zugleich auch ein „Wir-Bewusstsein”, eine „Wir-Identität“, die aus der Zugehörigkeit zu verschiedenen Wir-Gemeinschaften kommt und ohne die er nicht als soziales Wesen in sozialen Beziehungen leben und handeln kann.

Das bedeutet: Eine globale Gesellschaft braucht keine nationalen Grenzen, die „uns” von „den anderen” trennt, sie braucht aber Lebensräume und Entfaltungsmöglichkeiten für historisch gewachsene Kulturen und Identitäten, durch die Einzelne sich von den jeweils anderen unterscheiden können, ohne sich von diesen anderen zu trennen und durch die auch verschiedene Gruppen eine gemeinsame Identität entwickeln können, ohne Distanz oder gar Feindschaft gegenüber den „anderen“. Die oben genannten menschlichen Grundbedürfnisse „Ich-Identität” und „Wir-Identität” müssen auch (und erst recht!) in einer globalen Gesellschaft eine angemessene Erfüllung finden.

Die heute üblichen Nationalstaaten sind eine relativ junge Erscheinung der Neuzeit. Jahrtausendelang hat die Menschheit ohne sie existiert. Die Formel „Ein Volk mit gemeinsamer Geschichte, eigener und einheitlicher Sprache und Kultur in seinem eigenen Land mit eigener Regierung und eigenem Recht” hatte kaum jemals in der Realität der Länder und Völker seine Gültigkeit. Es gab kaum jemals irgendwo auf dieser Erde ein abgegrenztes Land, in dem „schon immer“ ein einheitliches Volk mit gemeinsamer Herkunft, Sprache und Kultur lebte (in Europa jedenfalls nicht mehr seit der Völkerwanderung im 3. bis 6. Jahrhundert). Fast alle Völker sind Mischvölker mit Mehrheiten und Minderheiten, und fast alle sind von irgendwo her in das Land eingewandert, in dem sie jetzt leben (oder haben es gewaltsam erobert). Man muss sich dessen bewusst sein: Fast alle heute existierenden Ländergrenzen sind (soweit sie nicht durch die Weltmeere oder unübersteigbare Gebirge gezogen wurden) durch frühere Gewaltakte (Krieg und Eroberung) entstanden.

Schon früheste Menschen-Gemeinschaften, Familienclans, Gruppen und Horden von einigen Dutzend oder Hundert Mitgliedern welche die Steppen und Wälder nach essbaren Pflanzen und jagbaren Tieren durchstreiften, waren keine einheitlichen „Völker”. Auch da gab es schon Binnenstrukturen mit bestimmenden Mehrheiten, geduldeten Randgruppen und unterdrückten Minderheiten, meist versklavte „Kriegsbeute”.

Die Hochkulturen und Großreiche der Frühgeschichte am Nil, am Euphrat und Tigris oder am Indus waren keine „Nationalstaaten” im heutigen Sinn. Meist bestanden sie aus einem Völkergemisch unter der Herrschaft einer Familiendynastie, die aus der jeweils stärksten und kulturell bestimmenden Volksgruppe kam. Noch deutlicher war die differenzierte Herkunft des „Volkes” in den Reichen der klassischen Antike (z. B. im Reich Alexanders des Großen oder im Römischen Reich, die zum allergrößten Teil aus ursprünglich fremden Ländern und Völkern bestanden) oder bei den König- und Kaiserreichen des europäischen Mittelalters: Die bestanden oft aus Dutzenden von eroberten (seltener auch freiwillig angeschlossenen oder angeheirateten) Gebieten und Volksgruppen, die von der Zentralmacht einer Herrschergestalt und deren Dynastie oder der Kraft eines Herrschaftssystems zusammengehalten wurden (z. B. die Dynastie der Habsburger unter Karl V. im ausgehenden Mittelalter, die, neben der Kaiserwürde im „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ unter anderen so verschiedene Länder und Völker umfasste wie Österreich, die Niederlande, Spanien, Teile Südamerikas und die Philippinen im Pazifik; die vollständige Liste seiner Herrschertitel und Ländereien ist seitenlang) .

Eine „ethnische Säuberung” eines Landes (wie man es im Zwanzigsten Jahrhundert hier und da anstrebte und manchmal auch mit Gewalt durchzuführen versuchte) wäre zu keiner Zeit der Geschichte tatsächlich irgendwo möglich und „erfolgversprechend” gewesen; man hätte jeweils einen großen Teil dessen, was man für das eigene Volk hielt, mit „wegsäubern” müssen. Die (theoretisch postulierte) Grundlage der Nationalstaaten (das eine und einheitliche Volk, das sich seinen eigenen Staat schafft) war und ist fast nirgendwo existent.

Es ging ja in Wirklichkeit den Herrschenden (gerade auch in den nationalistisch geführten Staaten) nie um ihr „Volk“. Die Nationalisten des sogenannten “Dritten Reiches“ in Deutschland z. B. schickten bewusst und ohne zu zögern Millionen Männer ihres eigenen Volkes in einen völkermordenden Krieg, nicht um damit ihr Volk zu stärken (sie nahmen es ja bewusst in Kauf, dass ihr Volk durch den von ihnen selbst herbeigeführten Krieg millionenfach geschwächt wurde), sondern, um ihren eigenen Machtanspruch zu bestätigen und in Gebiete auszuweiten, in denen andere Völker lebten. Und als dann Millionen deutsche Männer, Frauen und Kinder umgekommen waren und die Städte in Trümmern lagen, kommentierte Hitler nur wegwerfend: „Das deutsche Volk war meiner nicht wert.“

Die Idee vom Nationalstaat wurde in der Geschichte der Menschheit immer dann lebendig, wenn innerhalb eines Herrschaftsbereichs Menschen wegen ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Volksgruppen benachteiligt, ausgegrenzt und unterdrückt wurden. Dann wurde der Wunsch übermächtig, ein eigenes Gemeinwesen einzurichten und weiterzuentwickeln, in dem die bisher Unterdrückten gleichberechtigte Teilhaber (wenn nicht gar die nunmehr vorherrschende Klasse) sein konnten. Der Nachteil dieser Idee ist, dass sie auf der Selbstbehauptung und Konkurrenz der Völker beruht. Der stärkste Nationalstaat hat die Macht, die schwächeren zu unterwerfen und tributpflichtig zu machen. Das Zeitalter der Nationalstaaten wurde zwangsläufig zum Zeitalter der Völker-Kriege.

Was aber könnte an die Stelle der Nationalstaaten treten, um der globalen Gesellschaft innere Struktur und äußeren Zusammenhalt zu geben? Gegenwärtig gibt es zwei total gegensätzliche Antworten auf diese Frage: Entweder fortschreitende Zerstückelung der sozialen Einheiten oder Aufbau von globalen Superstrukturen. Beide „Lösungen“ sind in Wirklichkeit sehr fragwürdige Konzepte:

Die Zerstückelung der Lebensräume ist (besonders in Europa) schon im Gang. Die Selbständigkeits-Bestrebungen der Basken oder Katalanen in Spanien, der Schotten in Großbrittanien, die ethnische und politische Zersplitterung des Balkan nach dem Zerfall Jugoslawiens, die Loslösungs-Tendenzen in Norditalien usw. In vielen Regionen Europas und der Welt regen sich Kräfte, die mehr Selbständigkeit für ihre regional begrenzten geografischen, ethnischen und kulturellen Besonderheiten fordern. Leider sind diese Bestrebungen so angelegt, dass sie nicht zur Überwindung nationaler Egoismen führen, sondern dass das „Nationale“ nur auf immer kleinere „Wir-Identitäten“ bezogen wird. Immer mehr und immer kleinere eigenständige Nationalstaaten sind aber keine gute Antwort auf globale Herausforderungen.

Die Gegenbewegung favorisiert die Bildung übernationaler, weltweit agierender Zusammenschlüsse (politische Staatenbündnisse oder wirtschaftliche Weltkonzerne, eventuell auch eine religiös begründete „Weltvereinigung“), welche die gegenwärtigen Tendenzen zur Globalisierung politischer und wirtschaftlicher Belange vorantreiben, manchmal auch vorwegnehmen. So entstehen globale Superstrukturen, die sich mit eindrucksvollen Kürzeln schmücken: UN, EU, WTO, NATO … Von den meisten „normalen“ Menschen, die nicht direkt in diesen Einrichtungen arbeiten, werden sie allerdings eher als globale anonyme und gesichtslose Macht-Monster empfunden, die immer mehr Zuständigkeiten an sich reißen und unter deren Diktat die Identität der Einzelnen wie der Gemeinschaften verflacht und sich allmählich auflöst. Beides, Zerstückelung der „Wir-Gemeinschaften“ in immer kleinere National-Identitäten oder Bildung globaler Superstrukturen, beides beschreibt keinen erfolgversprechenden Ausweg aus dem „Nationalitätenproblem“ innerhalb sich einer immer mehr globalisierenden Menschheitsgesellschaft. Im Abschnitt „Struktur ohne Grenzen“ sind schon mögliche Schritte für einen solchen „Ausweg“ angedeutet. Nun sollen noch 2 Bereiche angesprochen werden, in denen die Realität der Demokratien dringend weiterentwickelt werden müsste: „Völker ohne Armut“ und „Wahrecht für alle“.

4 Völker ohne Armut

Kinderarmut, Rentenlücke, Altersarmut, Prekariat … solche Schlagwörter tauchen immer wieder in der öffentlichen Diskussion auf und weisen auf ein andauerndes gesellschaftliches Problem hin. Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung eines der reichsten Länder der Erde hat kaum das Nötigste zum Leben: Kinder (vor allem von alleinerziehenden Eltern), die sich nicht leisten können, was für andere selbstverständlich ist, Langzeitarbeitslose, die sozial ausgegrenzt leben, weil aktive Teilhabe am öffentlichen Leben zu teuer wäre, Alte, die in Einsamkeit versinken, weil sie sich schämen, so arm zu sein …

Manche empfehlen in dieser Situation die Einführung eines „voraussetzungslosen Grundeinkommens“ für alle. Damit soll jeder Notlage die Spitze genommen werden. Ich meine allerdings, dass dies der falsche Weg wäre. Die Erfahrung zeigt, dass es Menschen gibt, die nicht bereit oder nicht fähig fähig wären, dauerhaft verantwortlich mit einem „Einkommen ohne Arbeit“ umzugehen. Wenn man (im Extremfall) einem Alkoholiker ein voraussetzungsloses Einkommen verschafft, würde das seiner Familie nicht helfen, sondern schaden, die Kinder würden weiter Mangel leiden und beim Betroffenen selbst würde sich die Sucht verfestigen. Gewiss würde ein großer Teil derer, die heute in Armut leben oder von Armut bedroht sind, mit den Mitteln eines voraussetzungslosen Grundeinkommens vernünftig umgehen, ein anderer Teil aber könnte das nur sehr eingeschränkt oder gar nicht. Geld ist ein sehr potentes und flexibles, aber im Umgang auch anspruchsvolles Mittel zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen und man kann nicht erwarten, dass alle Betroffenen den Verlockungen der Werbung und dem Drang bestimmter Konsumwünsche widerstehen könnten und die Mittel sinnvoll einsetzen würden. Ja, man muss davon ausgehen, dass gerade viele von jenen, die man besonders im Blick hat (die ja gerade deshalb in Not geraten sind, weil sie mit Geld nicht gut umgehen können), um ihnen mit dem voraussetzungslosen Grundeinkommen aus ihrer Notlage zu helfen, damit Probleme hätten und relativ rasch (und auch mit dem Grundeinkommen) wieder in existenzielle Nöte geraten würden. Freilich gibt es auch unter den Wohlhabenden solche (und vielleicht sogar mehr als unter den Armen), die nicht gut und verantwortlich mit Geld umgehen können (oder wollen), aber dort trifft das die Angehörigen nicht so existenziell.

Wichtig wäre nicht ein „voraussetzungsloses Grundeinkommen“, sondern eine „voraussetzungslose Teilhabe“ am Leben und Zusammenleben der Gesellschaft. Es wäre besser und effektiver, dafür sorgen, dass alle Menschen jene Güter und Dienstleistungen bekommen, die man zu einem Leben in Würde und ohne Not wirklich braucht. Ohne dabei den Umweg über das Geld zu nehmen, aber doch so, dass Selbstbestimmung und Würde der Menschen dabei nicht in Frage gestellt werden. Und das wäre durchaus möglich.

Dazu müsste man alle Wirtschaftsobjekte (Waren und Dienstleistungen) in drei Kategorien einteilen:

1) Waren und Dienstleistungen für die Grundversorgung, z.B. ausreichende und gesunde Nahrung, sauberes Trinkwasser (lebensnotwendig, aber für viele Menschen in vielen Ländern kaum zugänglich), Mittel zur Körperpflege, der Besuch beim Friseur, ausreichende Kleidung, Wohnung, Energie, Bildung und Kultur, medizinische Vorsorge und Behandlung, Pflege und Hilfsmittel bei Alter und Behinderung, Kommunikationsmittel und Verkehrsteilnahme, Abwasser und Abfallentsorgung, Rechtsbeistand …). Diese Güter der Grundversorgung sollten für alle kostenlos sein. Jeder, ohne Ausnahme, von Säugling bis zum Greis, sollte einen unverlierbaren und unveräußerlichen Rechtsanspruch darauf haben. Damit soll jeder Mangel an wirklich Notwendigem ausgeschlossen sein. Gegenwärtig müssen immer noch große Teile der Weltbevölkerung (manchmal auch in sogenannten „reichen“ Ländern) in Verhältnissen leben, in denen diese Grundversorgung nicht gesichert ist.

2) Waren und Dienstleistungen für den erweiterten Bedarf. Sie umfassen alle Güter, die nicht zur Grundversorgung gehören und auch nicht dem Luxuskonsum (siehe unten) zuzuordnen sind (und damit den überwiegenden Teil aller Güter). Waren und Dienstleistungen des erweiterten Bedarfs müssten ganz normal gekauft und bezahlt werden. Sie müssten so versteuert werden, dass ihr Preis einen gewissen Anreiz bietet, sehr bewusst den Kauf solcher Waren anzugehen und jeweils zu überlegen, ob man das wirklich braucht. Man kann aber davon ausgehen, das viele, die es sich leisten können, auf manche Waren der kostenlosen Grundversorgung verzichten würden, um sich statt dessen Waren zu kaufen, die sie bevorzugen, für die sie aber bezahlen müssten.

3) Waren und Dienstleistungen für den Luxus-Konsum. Sie umfassen alles, was überdurchschnittlich teuer ist, ohne für das Leben der Menschen notwendig und förderlich sein. Kein Mensch braucht Schmuck aus Gold und Diamanten (nichts gegen Schmuck, aber oft kann auch ein Fachmann nur mit Mühe feststellen, ob er „echt“ ist; der nicht-echte schmückt aber genauso gut), niemand braucht Luxus-Villen, Segeljachten oder Rennwagen, braucht Genussmittel, die gesundheitsschädlich sind, wie Tabakwaren oder hochprozentige Spirituosen …

Diese drei verschiedenen Kategorien von Waren und Dienstleistungen müssen im gesellschaftlichen Miteinander auch verschieden behandelt werden.

Hier soll das am Beispiel „Trinkwasser“ angedeutet werden. Versuchen wir uns folgendes Szenario vorzustellen: Eine ausreichende Mindest-Menge an sauberem Wasser (ausreichend für Trinken, Kochen, Körperpflege, Wäsche …) steht kostenlos als Grundversorgung jedermann zur Verfügung.

Wer mehr verbraucht, muss dies als „erweiterten Bedarf“ hinzukaufen in der gewohnten Form der Abrechnung mit dem Wasserwerk. (Nebenbei: Die Grenze zwischen Grundversorgung und erweitertem Bedarf wird beim Beispiel „Trinkwasser“ in sehr trockenen, wüstenhaften Ländern niedriger liegen müssen als in wasserreichen Ländern, d.h, die Verfügbarkeit der Güter spielt eine Rolle). Waren des erweiterten Bedarfs (in diesem Fall ein Mehrverbrauch an Trinkwasser) werden frei gehandelt und angeboten, die Preise werden von den Anbietern entsprechend der Marktsituation in Konkurrenz mit anderen Anbietern festgelegt. Sie unterliegen im Gegensatz zur Grundversorgung der Versteuerung. Die Versteuerung durch den Staat muss dabei so hoch sein, dass der Preis einen deutlichen Anreiz bietet, möglichst wenig Wasser über die Grundversorgung hinaus zu verbrauchen.

Die Wassermenge für den Grund- oder erweiterten Bedarf sollte je nach familiärer oder beruflicher Situation angepasst werden (eine Familie mit kleinen Kindern wird für Waschen und Baden mehr Wasser benötigen als ein Alleinstehender …) Das bedeutet ja nicht, dass ein Alleinstehender nicht ausgiebig duschen darf, er muss nur den Mehrverbrauch ganz normal über seine Wasser-Rechnung bezahlen.

Auch die Wassermenge für den erweiterten Bedarf wäre begrenzt. Wer auch diese (deutlich höhere) Grenze noch überschreitet, weil er bedenkenlos Wasser verschwendet oder jeden Monat seinen Swimming-Pool neu auffüllen will, muss dafür einen Preis bezahlen, der diesen Mehrverbrauch wirklich sehr teuer macht (also normalerweise ein Vielfaches des Preises für den erweiterten Bedarf). Luxusgüter (wie in dieser Fall ein übermäßiger Wasserverbrauch) müssten durch eine sehr hohe Besteuerung so teuer gemacht werden, dass ihr Verbrauch einen Teil der Kosten für die Grundversorgung mitträgt.

Eine solche Regelung würde dazu führen, dass die Viel-Verbraucher über ihren höheren Preis die kostenlose Grundversorgung der Wenig-Verbraucher (zumindest teilweise) mitbezahlen. (Es wäre sogar den Versuch wert, einmal durchzurechnen, ob man die Grenzwerte und die Preise der drei Tarifbereiche so ausbalancieren könnte, dass die Wasserversorgungseinrichtungen damit kostendeckend arbeiten könnten. Dazu müsste man die Wassermenge für den kostenlosen Grundverbrauch so niedrig ansetzten, dass man nur bei sparsamer Nutzung unter dieser Grenze bleibt. Viele würden dann bereit sein, mehr zu verbrauchen und den erforderlichen Preis dafür zu bezahlen.) Gleichzeitig bewirkt diese Regelung aber, dass jedem, auch dem, der gar nichts bezahlen kann, die erforderliche Mindestmenge immer zur Verfügung steht und ihm in keinem Fall das Wasser, oder der Strom, oder das Telefon … abgestellt werden kann, weil er seine Rechnungen nicht bezahlt hat. Die Grundversorgung wäre für jeden und für immer unantastbar. In gleicher Weise könnte man auch die Stromversorgung, die Abwasser- und Abfallentsorgung, die Telekommunikation, die Radio- und Fernsehgebühren … handhaben: Ein Grundkontingent ist kostenlos, ein darüber hinausgehender Verbrauch muss bezahlt werden, Verschwendung wird sehr teuer. Gegenwärtig geschieht es eher umgekehrt: Wer viel verbraucht, bekommt (als „Mengenrabatt“) den günstigeren Tarif, der von den Wenig-Verbraucher über deren höheren Tarif mitfinanziert wird; das heißt, der Sparsame wird bestraft.

Manche befürchten, dass sich eine solche Regelung diskriminierend für diejenigen auswirken würde, welche die Grundversorgung in Anspruch nehmen müssen. Diese Sorge wäre aber dann unbegründet, wenn die Waren der Grundversorgung für alle kostenlos wären. Auch ein Wohlhabender braucht ja Wasser und z. B. die Grundnahrungsmittel und müsste sie aus dem Angebot für die Grundversorgung nehmen. Niemand wird diskriminiert, wenn alle für ihre Grundversorgung aus den gleichen Quellen schöpfen.

Bei der Lebensmittelversorgung könnte man dabei eine Regelung entwickeln, durch die ein ausreichend vielseitiges Sortiment an regionaltypischen, hochwertigen und gesunden Nahrungsmitteln als Grundversorgung kostenlos angeboten wird (z. B. Brot, aber keinen Schinken, Fisch, aber keinen Kaviar, Gemüse, aber kein Rinderfilet, Mineralwasser, aber keinen Wein …) Diese Waren würden an der Ladenkasse über eine persönliche Chipkarte abgerechnet, die pro Woche eine bestimmte Menge dieser Waren freigibt. Dabei müsste es streng verboten sein, solche Waren der Grundversorgung über eine normale Vorratshaltung hinaus zu horten, zu verschwenden oder weiter zu verkaufen. Alles Übrige müsste ganz normal gekauft und bezahlt werden. Auch hier würde die Versteuerung des erweiterten Bedarfs bewirken, dass ein Teil der Kosten für die Grundversorgung von denen, die darüber hinaus konsumieren, mitfinanziert würde. Seltene und teure Luxuswaren, die keinen Beitrag zu einer gesunden Ernährung bieten, vor allem solche, die dazu auch noch die Gesundheit beeinträchtigen (z.B. Tabakwaren oder hochprozentige Alkoholika usw.), müssten dann sehr hoch besteuert werden.

Bei der Bekleidung, die eher modeabhängig ist und jeweils einem persönlichen Stil entsprechen sollte, wäre es wohl wenig sinnvoll, ein Sortiment einfacher Textilien für den Grundbedarf bereitzuhalten. Leichter handhabbar wäre ein Verfahren, das jeden Monat einen bestimmten Betrag freigibt, der übers Jahr gerechnet, für eine einfache, aber geschmackvolle und modische Bekleidung ausreicht und den man, wenn man mal in einem Monat nichts braucht, in die nächsten Monate weiterverschieben, also „ansparen“ kann. Wenn der Betrag für einen Einkauf die Summe überschreitet, die in der Grundversorgung vorgesehen bzw. angespart ist, muss der Rest aufbezahlt werden. Auch hier geht es darum, dass niemand in „Armut“ fällt, also sich die notwendigen Dinge nicht leisten kann. Wer besondere und teurere Kleidung kaufen will, kann dies ja tun und muss dann eben den entsprechend Preis bezahlen.

Bei der medizinischen Vorsorge und Behandlung, bei Pflege und Hilfsmitteln für Behinderte, Kranke und Alte wäre das (relativ eng gefasst) medizinisch Notwendige für alle kostenlos, (auch ohne jede Krankenversicherung), alles weitere müsste bezahlt bzw. von Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Bei der Telekommunikation sollte jeder und jede, die aus dem Kleinkindalter herausgewachsen sind, ein funktionsfähiges Smartphone zur Verfügung haben und ein angemessenes Kontingent für die kostenlose Nutzung. Alles darüber hinaus muss gekauft und bezahlt werden. Das Gleiche würde auch für die Teilnahme an kulturellen Angeboten gelten: Museum, Konzert, Theater …

Wenn man alle heutigen Sozialausgaben eines Landes wie die Bundesrepublik Deutschland zusammenzählt, kommt jährlich eine gigantische Summe zusammen, mit der man eine intelligent gestaltete und gegen Missbrauch abgesicherte kostenlose Grundversorgung mit Leichtigkeit finanzieren könnte.

Kostenlose Grundversorgung, das wäre eine neue Definition für „soziale Marktwirtschaft“: Soziale Garantie für alles wirklich Notwendige und freier Merkt für alles Übrige. Das reiche Deutschland könnte sich eine solche „soziale Marktwirtschaft“ leisten und könnte so zum „Land ohne Armut“ werden. Auf längere Sicht gesehen, sollte die „Weltgemeinschaft“ darauf hinarbeiten, dass in allen Ländern und Regionen der Erde eine solche Grundversorgung möglich wird, indem die wohlhabenderen Regionen einen internationalen „Welt-Grundversorgungs-Fond“ bilden, der die notwendigen organisatorischen und materiellen Voraussetzungen dafür auch in den ärmeren Ländern ermöglicht. In der Zielperspektive soll die Formel „Land ohne Armut“ für alle Länder dieser Erde gelten.

5 Wahlrecht für alle

Bei der Überwindung feudalistischer Systeme haben mutige Menschen im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert gleiches Wahlrecht für alle Bürger in den meisten Ländern Europas durchgesetzt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Artikel 1, Absatz 1 und 2: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. (…) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemein­schaft (…)“, und in Artikel 3, Absatz 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Wenn das tatsächlich für alle Menschen gelten soll, dann muss das auch für Kinder gelten. Kinder sind ja nicht „Menschen-Anwärter“, die erst noch in ihre Rolle als Personen mit Menschenwürde und Menschenrechten hineinwachsen müssten, sondern müssen in jedem Alter als „fertige“ Menschen und vollwertige Mitglieder der Gesellschaft und Inhaber aller Menschen- und Bürgerrechte gelten. Dort, wo Kinder diese Rechte noch nicht selbst wahrnehmen können, werden sie von ihren Eltern vertreten.
Ausgerechnet bei einem der Grundrechte jeder demokratischen Gesellschaft, beim Wahlrecht, gilt dies aber nicht: Kinder haben keine Stimme. In allen anderen Bereichen haben die Eltern (und wo es keine Eltern mehr gibt, andere gesetzliche Vertreter) das Recht, für ihre Kinder rechtswirksam tätig zu werden. Nur beim Wahlrecht gilt das nicht. Hier gelten Kinder als Un-Personen und bleiben unberücksichtigt. Nun kann man einwenden: Die Kinder sind ja noch nicht fähig zu politischer Willensbildung und können deshalb das demokratische Recht auf gleichberechtigte Teilhabe noch gar nicht wahrnehmen. Das mag auf kleine Kinder zutreffen. Aber warum soll es bei allen anderen Rechten selbstverständlich sein, dass Eltern ihre Kinder vertreten, nur nicht beim Wahlrecht?
In der Vergangenheit kam es mehrfach vor, dass Regierungen (mit ganz unterschiedlicher Parteien-Zusammensetzung) erst durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts gezwungen wurden, mehr für Familien mit Kindern zu tun. Von sich aus waren sie dazu nur eher widerwillig bereit. Das kann uns nicht überraschen, sondern liegt einfach daran, dass das politische Gewicht (das wesentlich von der Zahl der entsprechenden Wähler-Stimmen abhängt) bei Familien mit Kindern zu gering ist. Eine Familie mit vier Kindern hat nur zwei Stimmen, genau so wie ein kinderloses Paar oder zwei Singles. Das heißt: Kinder sind wahlpolitisch „stimmlos“ und ohne Gewicht, so, als gäbe es sie gar nicht. In einer zunehmend alternden Gesellschaft drohen Kinder und Familien mit Kindern völlig bedeutungslos zu werden, denn das wahlentscheidende und immer weiter wachsende Übergewicht der Älteren wird jede politische Partei zwingen, deren Anliegen besonders und bevorzugt zu berücksichtigen.
Deshalb ist es dringend notwendig, jetzt das Wahlrecht für Kinder einzuführen. Die Eltern müssen das Recht haben, die Stimmen ihrer Kinder mit in den politischen Prozess einzubringen. Das wäre bei Paaren mit gemeinsamem Sorgerecht für ihre Kinder zwar etwas komplizierter, aber im Ganzen doch unproblematisch: Bei 2, 4, 6 … Kindern würden die Stimmen gleichmäßig auf beide Eltern verteilt; bei 1, 3, 5 … Kindern würde das jeweils einzelne Stimmrecht einem der beiden Elternteile zugelost. Noch einfacher wäre das bei allein erziehenden Müttern und Vätern: Sie hätten für jedes Kind ein Stimmrecht mehr.
Für Jugendliche (je nachdem, wie die entsprechenden Gesetze die Dauer der Jugendlichen-Phase definieren) sollte bei der Wahrnehmung ihres Wahlrechts deren eigene Meinung mit einbezogenen werden. Dabei sollten folgende zwei Grundsätze gelten.
– Die Eltern dürfen keine Entscheidung gegen den ausdrücklich erklären Willen des Jugendlichen treffen.
– Die Jugendlichen dürfen die Eltern nicht zu Entscheidungen zwingen, die diese nicht mitverantworten wollen.
Das könnte man so handhaben: Jugendliche, die ihre Stimme bei einer Wahl einbringen wollen, geben schon Wochen vor der Wahl durch Ankreuzen und Unterschrift eine Erklärung ab, dass sie ihren Eltern ihr Stimmrecht übergeben. Das werden sie aber nur tun, wenn sie in klärenden Gesprächen mit ihren Eltern den Eindruck gewonnen haben, dass diese bei ihrer Wahl die Meinung des/der Jugendlichen berücksichtigen werden. Dabei muss aber trotzdem das Wahlgeheimnis gewahrt bleiben, das heißt, die Jugendlichen können nachträglich die Wahl ihrer Eltern nicht kontrollieren und rückgängig machen. Wenn es zu keiner Einigung auf der Grundlage des Vertrauens zwischen dem/der Jugendlichen und ihren Eltern käme (und deshalb die Jugendlichen die Übergabe-Erklärung nicht unterschreiben würden), dann würde diese Stimme verfallen.
Wahlrecht für alle, unabhängig von ihrem Alter, also auch für Kinder! So könnte die Durchsetzung der Menschenrechte für alle Menschen gestärkt und Millionen von Stimmen, die bis jetzt noch ungehört bleiben, in den demokratischen Prozess der Willensbildung mit einbezogen werden.

Alle Beiträge zum Thema "Die Krise der Demokratie"