Bereich: B Herausforderungen der Gegenwart

Thema: Die Krise der Demokratie

Beitrag 6: Grundlagen einer ethisch begründeten Demokratie (Bodo Fiebig5. März 2022)

Eine moderne Gesellschaft braucht, ergänzend zu den Institutionen und Strukturen der vor allem zahlenmäßig geordneten Demokratie, wie sie in den vergangenen Jahrhunderten errungen und ausgeformt wurden, Institutionen und Strukturen einer ethisch begründeten Demokratie, ohne die das demokratische Anliegen dem Druck der Egoismen nicht standhalten kann. So haben wir es am Ende des Kapitels „Die Krise des Vertrauens“ gelesen. Von solcher „ethischen Begründung“ der Demokratie soll im Folgenden die Rede sein.

1 Weltöffentlichkeit und Weltethik

Noch nie in den Jahrtausenden der Menschheitsgeschichte gab es, so wie heute, eine gemeinsame, alle Länder und Kontinente umfassende Weltöffentlichkeit (trotz aller Abschottungsmaßnahmen, mit denen totalitäre Regime ihre Bürger von eben dieser Weltöffentlichkeit fernzuhalten versuchen). Noch nie waren die politischen, wirtschaftlichen, finanziellen, juristischen, aber auch wissenschaftlichen, kulturellen, weltanschaulichen und religiösen Belange der ganzen Menschheit so eng miteinander verbunden und so sehr voneinander abhängig wie heute. Wir stehen, wie nie zuvor, an einer Zeitenwende, an der Wende von den traditionell verschieden geprägten Regional-Gesellschaften zu der einen globalen Menschheits-Gesellschaft.

Ich will das mit dem Bild von einer Seenlandschaft verdeutlichen: Stellen wir uns vor: In einer weiten Talsenke liegen mehrere verschieden große Seen, in die verschiedene Zuflüsse münden: kleine Bäche mit klarem Wasser, aber auch verseuchte Abwässer von Häusern und Fabriken. Jeder dieser Seen hat seinen besonderen Charakter, je nach seiner Lage, der Wasserqualität und den Pflanzen und Tieren, die in ihm leben. Manche der Seen sind noch relativ sauber und gesund, andere enthalten soviel Abfall und Giftstoffe, dass sich in ihnen kaum noch Leben regt. Nun aber ist eine nie dagewesene Überschwemmung im Gang, eine globale Daten- und Informationsflut ungeheuren Ausmaßes. Alle Dämme sind gebrochen; alle Wasser strömen ineinander und vermischen sich; ein einziger großer See entsteht. Noch halten die Selbstreinigungskräfte des großen Sees der Verschmutzung stand, aber er steht auf der Kippe. Schon eine kleine Menge von zusätzlichem klaren Wasser (oder auch von neuem Schmutz) kann darüber entscheiden, ob die Ökobilanz des ganzen Sees kippt, ob der große „See” (= globale Gesellschaft) und die kulturelle Vielfalt in ihm als friedlicher und lebenswerter Lebensraum erhalten bleibt oder nicht.

Durch eine weltweite Kommunikation, die es diesem Umfang, in dieser Intensität und Dichte noch niemals gegeben hat, entsteht aber nicht nur eine die ganze Menschheit umfassende Weltöffentlichkeit, sondern (meist unbewusst und von den meisten unbemerkt) auch eine neue, alle Kontinente und Kulturen übergreifende gemeinsame Weltethik, die nach und nach die ethischen Grundpositionen der einzelnen Kulturen, die in Jahrtausenden und in relativer Isolation entstanden waren, ablöst und ersetzt. Diese Entwicklung ist schon längst im Gange. Die Meinungsmacher und Mega-Trends können soziale Bewegungen auslösen, die in kürzester Zeit rund um den Globus laufen. Wir haben gar nicht mehr die Option zu sagen: „Wir wollen das nicht, wir wollen unsere eigene bei uns gültige Ethik beibehalten.“ Unsere Gegenwart heute ist der Zeitraum, in dem eine kollektive Ethik der Menschheit, also das, was weltweit und über die Grenzen der verschiedenen Kulturen hinweg, als richtig oder falsch gilt, was als erwünscht oder unerwünscht, erlaubt oder verboten, „gut” oder „böse” angesehen und gewertet wird, und die Ansicht (ja, im schlimmsten Falle der Zwang), wie man „korrekterweise” zu denken, zu reden und zu handeln hat, seine entscheidende und für lange Zeit gültige Ausformung und Begründung erfährt.

Die Entstehung einer Weltethik ist zunächst einmal positiv zu werten, als nie dagewesene Chance, das Zusammenleben aller Menschen auf eine einheitliche und gemeinsame ethische Grundlage zu stellen. Es ist ja beides für eine menschenwürdige Entwicklung der Zukunft lebensnotwendig: Einerseits eine regionale Verankerung der Völker und Kulturen mit regionaler und überregionaler Kooperation ihrer Institutionen und andererseits ein weltweit gültiges und gemeinsam verantwortetes ethisches Fundament.

Die Globalisierung ist unausweichlich, aber es ist noch nicht entschieden, in welche Richtung sie sich entwickeln wird. Sie kann eine großartige soziale, politische, wirtschaftliche und ethische Erneuerung der Menschheit bewirken. Sie kann aber auch eine nie dagewesene Bedrohung darstellen. Ob der kalte, egoistische Selbstbehauptungswille der verschiedenen Individuen und gesellschaftlichen Interessengruppen in harter Konkurrenz und rücksichtsloser Durchsetzungskraft den Ton angeben wird (vielleicht auch eine ideologisch-religiöse Weltbevormundung, ein weltumfassender Gesinnungsterror) oder ob es eine Mitmenschlichkeit sein wird, die auch den Schwachen und Bedürftigen ihren Lebensraum lässt, in der die in Jahrtausenden gewachsenen Kulturen ihren Lebens- und Entfaltungsraum haben und welche die Freiheit des Denkens und Glaubens, des Redens und Lebens garantiert, das wird heute und in der allernächsten Zeit entschieden. Und diese Entscheidung wird wohl für lange Zeit gültig bleiben.

Gewiss, die Völker der Erde können nun zu der einer Menschheitsfamilie werden, wie es seit den Anfängen von Gott gemeint und gewollt war. Wenn aber dann nicht die Menschenfreundlichkeit und die Nächstenliebe diese Welt regieren, sondern die Bosheit, die Habgier und das Machtstreben, die Lüge und die Verführung, der Betrug und die Ausbeutung, wenn dann die ökonomischen, ideologischen oder religiösen Absolutheitsansprüche das Handeln der Mächtigen bestimmen, mit Unterdrückung und Gewalt, mit Kampf und Krieg, dann wird diese Herrschaft so total sein wie nie zuvor. Dann werden die Fliehenden keinen mehr Ort haben, wo sie in Sicherheit wären. Dann werden die Verfolgten kein Land mehr finden, das sie aufnehmen und ihnen Schutz gewähren könnte. Noch nie war die Menschheit als Ganzes, bis zur letzten einsamen Südseeinsel, so dem Zugriff globaler Mächte ausgeliefert wie heute und noch mehr in der Zukunft.

Die Frage ist nur, was wird diese Zukunft bestimmen? Wird es die aufbauende Macht der Liebe sein oder die zerstörende Gewalt des (individuellen und kollektiven) Egoismus? Diese Frage wird heute und in den nächsten Jahren für lange Zeit entschieden. Und wir sind aufgefordert, diese Entscheidungsphase mitzugestalten. Christen aus verschiedenen Ländern und Kulturen, in verschiedenen Konfessionen und Gruppierungen, jeweils beheimatet in einer konkreten Glaubens- und Lebensgemeinschaft aber weltweit verbunden und vernetzt, können entscheidend dazu beitragen, dass nicht die Habgier, das Machtstreben und die Selbstüberhöhung die künftige globale Menschheits-Gesellschaft bestimmen, sondern die Menschenliebe Gottes, die zum Vor-Bild und Anstoß wird für ein sich wandelndes Klima weltweiter und kulturübergreifender Mitmenschlichkeit (Siehe das Thema „AHaBaH – das Höchste ist Lieben“). Grundlagen dafür sind gemeinsame, von allen akzeptierte Menschenrechte und gemeinsame ethische Grundüberzeugungen (siehe die folgenden Abschnitte).

1.1 Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948, noch stark unter dem Eindruck der Gräuel des 2. Weltkrieges und gleichzeitig schon unter den Spannungen des beginnenden „Kalten Krieges”, wurde von der „Generalversammlung der Vereinten Nationen” die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” beschlossen. Diese Erklärung wurde allerdings keine „rechtsverbindliche Quelle des Völkerrechts”, weil man sich in den zunehmenden Spannungen nur auf eine unverbindliche „Erklärung” einigen konnte.

Das „Völkerrecht” entsteht also in bestimmten historischen, politischen und ökonomischen Gesamtsituationen im Interessengeflecht der beteiligten Staaten mit den jeweils herrschenden Idealen oder Ideologien und den damit verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Zielen. Aber, wer kann dann, bei einer solchen Ausgangslage garantieren, dass die dort formulierten Über-Rechte nicht auch Unrecht enthalten? Sie sind ja auch nicht vom Himmel gefallen, sondern wurden bei ihrer Abfassung weitgehend von nationalen Egoismen und von parteigebundenen Partikular-Interessen mitbestimmt. Wir werden darauf zurückkommen.

Ist nun das Völkerrecht als „Recht zwischen den Völkern” zu betrachten (zwei oder mehrere souveräne Staaten schließen Abkommen zu bestimmten, alle Beteiligten berührenden Rechtsfragen) oder als „Recht über den Völkern” (alle Staaten der „internationalen Gemeinschaft” unterwerfen sich freiwillig überstaatlichen Regeln, indem sie diese Regeln als nationales Recht ratifizieren). Die Bundesrepublik Deutschland hat sich diesem zweiten Verständnis angeschlossen. Ihr Grundgesetz bestimmt im Artikel 25: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteile des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes”. Andere Staaten sehen das anders.

Die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen versteht sich selbst als allgemeines Menschen-Recht, das über den Gesetzen einzelner Staaten steht. Bein genaueren Hinsehen entpuppt sich aber die tatsächliche Handhabung des Rechts durch die Vereinten Nationen als eine sehr fragwürdige Praxis: Die wichtigsten Entscheidungen werden nicht in der Vollversammlung der Mitglieder getroffen, sondern im „Weltsicherheitsrat“. Dieser besteht aus den Siegermächten des zweiten Weltkriegers, dazu China, als „ständigen“ Mitgliedern und dazu einer Anzahl von wechselnden Mitgliedern. Die „ständigen Mitglieder“ haben sich selbst ein Vetorecht zugebilligt, mit dem sie jede ihnen unliebsame Initiative blockieren können. Dieses Vetorecht wird von einigen Inhabern exzessiv genutzt, um die eigene, oft auch sehr aggressive „Weltpolitik“ unangreifbar zu machen und gleichzeitig alles zu blockieren, was ihren eigenen egoistisch-machtpolitischen Interessen entgegenstehen könnte. So ist das „Völkerrecht“ an einer seiner entscheidenden Stellen zum bloßen Instrument von Machtpolitik verkommen.

Es wäre von entscheidender Bedeutung, dass die Handhabung der Menschenrechte und des Völkerrechts auf die Grundlagen zurückgeführt würde, auf der sich das Rechtsverständnis der Menschheit herausgebildet hat: Die Erfahrungen aus den Jahrtausenden der Menschheitsgeschichte mit dem Handeln der Menschen (und dessen Folgen) und dem Handeln Gottes. Wobei wir bei genauerem Hinsehen wahrnehmen können, dass das tatsächliche Handeln Gottes sich in vielen Religionen widerspiegelt (siehe das Thema „Weltreligionen und biblischer Glaube“, Beiträge „Grundlagen des Glaubens“ und „Gemeinschaft des Glaubens“).

Ich will deshalb jetzt den Versuch machen, Menschenrechte zu formulieren, die den Erfahrungen der Menschheit in ihrer Geschichte entsprechen. Für Juden und Christen sind sie unverrückbar begründet in der Berufung Gottes, der alle Menschen sich selbst zum Ebenbild und Gegenüber geschaffen hat. Hier werden diese Menschenrechte aber bewusst so formuliert, dass sie unabhängig von weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen für alle Menschen sinnvoll und akzeptabel sein können.

Vielleicht kann es gegenwärtig sogar sinnvoll sein, aus einer Position völliger Macht-losigkeit solche Rechte zu formulieren. Man könnte sich ja Situationen ausdenken (vielleicht auch wünschen), wo nicht die Mächtigen der Welt allgemein gültige Menschenrechte vorgeben, sondern wo die Machtlosen der Welt ihre Menschenrechte selbst entwickeln und sprachlich fixieren (es sind ja die Schwachen, die allgemein gültige Menschenrechte brauchen, die Starken kommen auch ohne sie zurecht). Vorläufig muss es genügen, wenn es nur Einzelne tun.

Im Folgenden werden die Menschenrechte in drei sich gegenseitig ergänzende Kategorien eingeteilt:

– Lebens-Rechte

– Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte

– Gemeinschaftsrechte

a) Lebens-Rechte

Das Leben jedes Menschen muss voraussetzungslos als „Wert in sich“ angesehen werden und darf deshalb in keiner Phase, von der Zeugung bis zum Tode, in die Verfügungsmacht von anderen Menschen gestellt sein.

a1) Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, das – von der Zeugung bis zum Tode – nicht durch andere absichtlich oder leichtfertig körperlich oder seelisch verletzt, beeinträchtigt oder getötet wird.*

Dieses Lebens-Recht bedingt, dass alle Handlungsweisen, durch die das Leben von Menschen körperlich oder seelisch verletzt, beeinträchtigt oder getötet wird, als lebensfeindlich zurückgewiesen werden muss. Jede Redeweise, Darstellung oder Handlungsweise, die bewusst und absichtlich anderen individuell oder kollektiv körperlichen oder seelischen Schaden oder Schmerz zufügen will, muss als „Verbrechen gegen das Leben und die Menschenwürde“ bekämpft und geahndet werden. Dabei müssen psychische Verletzungen genau so ernst genommen werden wie physische.

Dieses Verbot bezieht sich nicht auf Verletzungen, in die der Betroffene vorher selbst ohne Druck oder Zwang eingewilligt hat (z. B. bei einer medizinisch notwendigen Operation).

*Ein „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 2, Absatz 2) kann es (in dieser allgemeinen Formulierung) nicht geben, denn das würde ja auch durch jede Krankheit, jeden Unfall, jede Behinderung und jedes altersbedingte Leiden und Sterben gebrochen; so ein „Recht“ könnte durch keine Rechtsordnung durchgesetzt und garantiert werden.

a2) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben in Frieden.

Leben im Frieden ist kein unverdientes Glück, sondern ein grundlegendes Menschenrecht, das von der Menschheits-Gemeinschaft gegen alle Widerstände durchgesetzt und entfaltet werden muss.

Jede Redeweise, Darstellung oder Handlungsweise, die in irgendeiner Weise darauf hinzielt, feindselige Einstellungen zu fördern, Ablehnung und Hass gegen Menschen oder Gruppen zu schüren, gewaltsame und bewaffnete Konflikte zu provozieren oder deren Entstehung zu begünstigen und/oder zur Gewalttätigkeit aufzurufen, ebenso jede gewalttätige oder kriegerische Handlungsweise und jede zielgerichtete Vorbereitung einer Gewalttat, muss als „Verbrechen gegen das Leben und den Frieden“ bekämpft und geahndet werden. Die staatlichen Organe haben auf allen Ebenen die Pflicht, die Bürger des Staates gegen Angriffe auf ihr Leben und ihr friedliches Zusammenleben zu schützen. Dabei sind besonders die „geistigen Brandstifter“ und die jeweils gesellschaftlich und politisch für die Gefährdung des Friedens Verantwortlichen persönlich unter Anklage zu stellen, unabhängig davon, welche Stellungen oder Ämter sie in der Gesellschaft haben.

Gleichzeitig haben jeder Mensch und jede Gemeinschaft bei aktueller und aggressiver Bedrohung durch andere das Recht auf Selbstverteidigung, sofern der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und wenn nicht eigene aggressive Bestrebungen als „Selbstverteidigung“ getarnt werden.

a3) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben ohne Mangel an lebensnotwendigen „Lebens-Mitteln.

Die grundlegende Versorgung aller (nicht nur der Vermögenden in den reichen Ländern der Erde) mit ausreichender Nahrung, sauberem Trinkwasser, Energie, angemessener Wohnung, Kleidung, medizinischer Vorsorge und Versorgung, Pflege und Hilfsmittel bei Alter und Behinderung, Bildung, Rechtsbeistand, Kommunikation, Mobilität, Abfall-und Abwasserentsorgung, Teilhabe am öffentlichen Leben und an kulturellen Angeboten muss unveräußerliches und unverlierbares Recht in jeder staatlich oder überstaatlich organisierten Gemeinschaft sein, wobei dieses Recht die staatlichen und überstaatlichen Organe unmittelbar zu entsprechendem Handeln verpflichtet.

Jede Handlungsweise, die bewusst und absichtlich dazu beiträgt, den Mangel an Lebensnotwendigem (siehe oben) bei bestimmten Personen und Personengruppen zu verstärken und ihre Lebensqualität wesentlich zu beeinträchtigen, muss als „Verbrechen gegen das Leben und die Menschenwürde“ bekämpft und geahndet werden. Dabei sind besonders jene (in staatlichem Auftrag oder in anderer Verantwortung Handelnden) persönlich anzuklagen, deren Entscheidungen und Aktionen direkt oder indirekt weitreichende Folgen haben im Sinne einer Beeinträchtigung der Lebensrechte von Menschen, auch wenn sie selbst nicht physisch an entsprechenden Handlungen beteiligt sind.

a4) Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben

Teilhabe bedeutet beides: Zugehörigkeit und Mitbestimmung bzw. Mitwirkung.

a) Jeder Mensch hat das Recht im öffentlichen Raum ungehindert am öffentlichen Leben teilzuhaben und im Rahmen der demokratischen Ordnung an den gesellschaftlichen Entwicklungen mitzuwirkena) Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung, die seinen Möglichkeiten, Begabungen und Begrenzungen entspricht.

b) Behinderte und dauerhaft Kranke (soweit deren Krankheit nicht durch mögliche Ansteckung eine öffentliche Gefahr darstellt) und alte Menschen haben das Recht, nach ihren Möglichkeiten am öffentlichen Leben, am Erwerbsleben und an kulturellen Angeboten ungehindert teilzuhaben. Wo es nötig und möglich ist, sind die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

c) Jeder Mensch hat das Recht auf Mitwirkung an der politischen Willensbildung durch freie Wahlen.

d) Jeder Mensch hat das Recht, an der politischen Willensbildung und der Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse im Rahmen von Volksbegehren, durch Mitarbeit in Parteien, Gewerkschaften und anderen Gruppen und durch eigene Initiativen mitzuwirken.

b) Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte

Wir unterscheiden im Allgemeinen zwischen einer „inneren Freiheit“, durch die ein Mensch in der Lage ist, sich gemäß seinem eigenen Welt- und Selbstverständnis und seinem darin enthaltenen Werte zu entscheiden, ohne dabei allzusehr von der Meinung anderer abhängig zu sein und einer „äußeren Freiheit“, welche unser Sein und Handeln auch institutionell im Rahmen der Gesellschaft beschreibt, präzisiert und absichert. Hier, im Beitrag „Freiheit als Menschenrecht“ geht es um diese äußere Freiheit.

Der Begriff der Freiheitsrechte enthält sehr unterschiedliche Aspekte. Dabei wird deutlich: Freiheit muss immer grundsätzlich zwei Richtungen haben:

  • 1 Freiheit des Seins: Freiheit von, also Freiheit von Zwängen, die Menschen knechten, ausbeuten, erniedrigen, vereinnahmen …
  • 2Freiheit des Handelns: Freiheit r, also Freiheit für Vorhaben, die Menschen verwirklichen wollen, Freiheit zu tun, was Menschen wünschenswert und wichtig ist. Das schließt das Recht auf Selbstbestimmung in vielen Bereichen des Lebens und des Zusammenlebens mit ein.

Beide Freiheiten sind gleich wichtig und beide sind gleichermaßen gefährdet.

Übersicht Freiheitsrechte

Die Würde des Menschseins beruht zu einem wesentlichen Teil auf seinen Freiheitsrechten. Wo diese Rechte beschnitten und infrage gestellt werden, ist die Menschenwürde der Betroffenen gefährdet oder schon verletzt. Die staatliche Ordnung und öffentliches Handeln müssen darauf gerichtet sein, die Freiheitsrechte jedes Einzelnen und jeder Gemeinschaft zu verteidigen, zu fördern und zu stärken.

b1) Freiheit des Seins

Freiheit von etwas. Freiheit von Zwängen, die Menschen knechten, ausbeuten, erniedrigen, vereinnahmen …

Die Freiheit des Lebens ist da beschnitten, wo Mensch unter Zwängen leiden, die ihnen von anderen auferlegt werden. Freiheit bedeutet dann, frei sein oder befreit werden aus solchen Zwängen:

– Freiheit von Ausgrenzung, Unterdrückung und Verfolgung

– Freiheit von Rechtsbeugung, Rechtswillkür und Entrechtung

– Freiheit von Ausbeutung, versklavender Abhängigkeit und Sklaverei

– Freiheit von Diskriminierung, Verleumdung und Mobbing

– Freiheit von ungewollter Überwachung, Beeinflussung und Vereinnahmung

b2) Freiheit des Handelns

Freiheit r etwas. Freiheit für Vorhaben, die Menschen verwirklichen wollen; Freiheit zu tun, was Menschen wünschenswert und wichtig ist und ihre Lebensführung selbst zu bestimmen. Die Freiheit des Handelns gilt grundsätzlich für alle Verhaltensweisen, Handlungen und Lebensformen, soweit die nicht ausdrücklich verboten sind, weil sie sich gegen die Lebens-, Freiheits- und Gemeinschaftsrechte anderer richten.

– Freiheit zur eigenverantwortlichen Gestaltung des eigenen Lebens

– Freiheit der Meinungsäußerung

– Aktives und passives Wahlrecht

– Freiheit der Information

– Freiheit der Versammlung

– Freiheit zur Bildung von Vereinigungen

– Freiheit der Kunst

– Freiheit der Wissenschaft und Forschung

b3) Selbstbestimmung

– Selbstbestimmung bei der Wahl des Aufenthaltsortes oder -Landes

– Selbstbestimmung bei der Berufswahl

– Selbstbestimmung bei der Partnerwahl

– Selbstbestimmung der persönlichen, kulturellen und weltanschaulichen Identität

– Selbstbestimmung des religiösen Glaubens und Bekenntnisses

– Selbstbestimmung über die persönlichen Daten

– Selbstbestimmung über das materielle Eigentum

– Selbstbestimmung über das geistige Eigentum

  1. c) Gemeinschaftsrechte

– Ehe und Familie

– Volks- und Kulturgemeinschaften

– 3 Glaubensgemeinschaften

– 4 Politische Parteien

– 5 Vereine

So weit einige Gedanken zu einer möglichen Formulierung von Menschenrechten in einer globalen  Gesellschaft (hier sind meist nur die jeweiligen Überschriften benannt; im Bereich „Grundlagen der Gesellschaft“, Thema „Recht und Unrecht“, Beitrag „Menschenrechte“ werden die einzelnen Punkte angesprochen und inhaltlich gefüllt). Aber wir wissen seit Jahrtausenden: Formuliere Gesetze allein garantieren noch lange nicht, dass die entsprechenden Rechte auch tatsächlich für alle Menschen zur Anwendung kommen. Dazu braucht es auch gemeinsame ethische Grundüberzeugungen.

6.2 Gemeinsame ethische Grundüberzeugungen

Um ein friedliches und gerechtes Miteinander von Menschen und Gruppen zu erreichen, genügt es nicht (so notwendig das ist), Gesetze aufzustellen und ihre Anwendung durchzusetzen oder dies wenigstens zu versuchen. Wenn Gesetze nur als von außen aufgezwungene Verhaltensregeln und Verbote aufgefasst werden, so reizen sie manche Menschen geradezu, diese zu umgehen, vor allem dann, wenn man auf diese Weise für sich selbst Vorteile herausschlagen kann. Dann kann es zu einem fast schon sportlichen „Wettkampf“ kommen zwischen Ordnungskräften (der Polizei) und den Bür­gern, die kaum noch ein Unrechtsbewusstsein haben, wenn sie Gesetze übertreten, ja, die insgeheim ein wenig stolz darauf sind, es wieder mal so geschickt angestellt zu haben, dass man nicht „erwischt“ worden ist. Gesetze allein verhindern nicht, dass Gesetzlosigkeiten geschehen und Menschenrechte allein verhindern nicht, dass Menschen Unrecht zugefügt wird. Zu einem von außen vorgegebenen Katalog von Menschenrechten muss noch eine eigene innere Einstellung kommen, eine ethische Grundüberzeugung, welche die meisten Menschen für sich selbst als verpflichtend erachten und die sie selbst trotz aller eigenen menschlichen Begrenzungen und Schwächen zu verwirklichen trachten. Um in einer globalen Gesellschaft im Frieden zu leben, braucht die Menschheit nicht nur von allen anerkannte Menschenrechte, sondern auch eine allen gemeinsame und selbstüberzeugte „Ethik der Mitmenschlichkeit“.

Aber, kann es das wirklich geben: Gemeinsame ethische Grundüberzeugungen, welche Angehörigen aller Religionen ebenso wie die Vertreter religionsloser Weltanschauungen aus allen Völkern und Kulturen bejahen und und in ihrem Miteinander aktiv anwenden könnten? Ich meine: ja. Im Folgenden soll das in einigen ganz einfachen Grund-Sätzen dargestellt werden.

Das Größte ist die Liebe“, diesen Satz aus dem sogenannten „Hohelied der Liebe“ der Bibel (1. Kor 13) können wohl (fast) alle Menschen unterschreiben. Die Liebe ist etwas, das alle Menschen bewegt und verbindet. Das gilt für die Liebe zwischen den Geschlechtern ebenso, wie für jede Aufgeschlossenheit und positive Zuwendung zwischen Einzelnen und Gemeinschaften, zwischen Völkern, Rassen, Kulturen, Religionen … Liebe ist die Fähigkeit und Bereitschaft, von sich und den eigenen Erfahrungen, Einsichten, Wünschen, Bedürfnissen … zeitweise wegzuschauen und sich erwartungsvoll und vertrauensvoll auf ein Gegenüber einzulassen, das anders ist als man selbst. Dass Liebe und Zuneigung richtiger sind als Egoismus und Ablehnung, dieser Grundsatz gilt in allen Weltanschauungen, Religionen und Kulturen. Zum Grundpfeiler einer globalen „Ethik der Mitmenschlichkeit“ könnte diese Einsicht aber nur dann werden, wenn es eine grundsätzliche Übereinstimmung gäbe in der Frage, was denn mit „Liebe“ gemeint sein sollte. Der Begriff „Liebe“ ist ja einer der meistgebrauchten und meistmissbrauchten Begriffe in allen Sprachen der Menschheit (siehe dazu auch das Thema „AHaBaH – das Höchste ist lieben“). Um als Grundlage für eine elementare Menschheits-Ethik zu dienen, müsste dieser Begriff drei entscheidende Elemente umfassen: Offenheit, Güte und Treue.

a) Offenheit:

Voraussetzung für „Liebe“ im weitesten Sinne ist Aufgeschlossenheit für Andere und für das Anders-Sein. Ohne solche grundsätzliche Aufgeschlossenheit für das von mir (von uns) Verschiedene ist menschliches Miteinander nicht möglich, denn alle Menschen sind verschieden (das ist ja das Grandiose der Schöpfung, dass jedes Menschsein eine eigene, ganz persönliche und einmalige Identität verwirklicht). Offenheit ist das Gegenteil von individueller und kollektiver Selbstverliebtheit, Selbstbezogenheit und Selbstüberhöhung, das Gegenteil von unveränderlichen Vor-Eingenommenheiten, Vor-Festlegungen, Vor-Urteilen, das Gegenteil von Abneigung, Ablehnung und Abwertung gegenüber „den anderen“. Die Einsicht und Überzeugung, dass Offenheit und Zuwendung grundsätzlich besser ist als Verschlossenheit und Ablehnung gegenüber allem Andersartigen und Fremden, ist in jeder Weltanschauung und Religion möglich (freilich nicht überall selbstverständlich, einfach und unwidersprochen, aber doch möglich).

Diese grundsätzliche Übereinstimmung bedeutet aber nicht, dass solche Offenheit in realen Situationen auch immer praktiziert wird. Die Einsicht, dass alle Menschen verschieden sind und ihre je eigene Persönlichkeit, Lebensgeschichte und Identität haben und zugleich die feste Überzeugung, dass alle Menschen bei aller Verschiedenheit doch gleichwertig sind und gleichwertige Lebens-Erwartungen haben und gleichermaßen ein Recht auf Lebensqualität und Lebenserfüllung, diese Einsicht und Überzeugung sind leider nicht bei allen Menschen in allen Weltanschauungen, Religionen und Kulturen gleichermaßen entwickelt. Dass jede Form von Herabwürdigung, Feindschaft und Hass gegen Andere und Andersartige falsch ist (und das meint auch die jeweils eigenen, tief verwurzelten Haltungen), das müssen die meisten Menschen erst noch mühsam lernen. Diese ethische Grundüberzeugung ist aber die Voraussetzung für positive Beziehungen zwischen Einzelnen und Gemeinschaften und muss, um der Lebensfähigkeit der globalen Gesellschaft willen, weiterentwickelt werden.

Eine globale Ethik der Mitmenschlichkeit braucht die Bereitschaft und Offenheit, persönliche, ethnische, kulturelle und religiös-weltanschauliche Verschiedenheit zuzulassen, ihr Raum zu geben und sie als bereichernde Ergänzung zum Eigenen anzuerkennen..

b) Güte:

Offenheit (siehe oben) öffnet einen Raum, in dem so etwas wie „Liebe“ möglich werden kann. Offene Räume können aber ganz verschieden gefüllt werden; mit Gutem oder mit Bösem. Und hier haben wir das gleiche Problem wie bei dem Begriff “Liebe“: Verschiedenen Menschen können ganz verschiedene Einstellungen, Entscheidungen und Handlungsweisen „gut“ oder „böse“ nennen. Gemeinsame ethische Grundpolitionen sind nur dann möglich, wenn viele, ja möglichst alle Menschen die gleichen (oder zumindest vergleichbare) Einstellungen, Handlungsweisen und Entscheidungen als „gut“ oder „böse“ bezeichnen und versuchen das Gute zu tun und das Böse zu meiden (siehe auch das Thema „gut und böse“). Es braucht also Grundaussagen über „gut“ und „böse“, die von möglichst vielen Menschen aus ganz unterschiedlichen Lebensumständen, Kulturen, Religionen und Weltanschauungen angenommen und bejaht werden können. Im Folgen versuche ich, im Bewusstsein aller Fragwürdigkeit und Vorläufigkeit , eine solche Grundaussage zu formulieren:

Mit „gut“ können wir alle Einstellungen, Vorhaben, Äußerungen, Handlungsweisen und Ziele von Menschen bezeichnen, auch menschengemachte Strukturen und Verhältnisse, die bewusst und aus vorwiegend uneigennützigen Motiven andere Menschen erfreuen, sie schützen und befreien, sie unterstützen und fördern, ihnen wohltun und helfen wollen.

Mit „böse“ können wir alle Einstellungen, Vorhaben, Äußerungen, Handlungsweisen und Ziele von Menschen bezeichnen, auch menschengemachte Strukturen und Verhältnisse, die bewusst und aus vorwiegend egoistischen Motiven anderen Menschen schaden und wehtun, sie ihrer Freiheit und ihres Eigentums berauben, sie erniedrigen und entwürdigen, sie körperlich oder seelisch verletzen, ja zerstören wollen.

Entscheidend ist das bewusste „Wollen“. Dass auch unbewusst und ungewollt Positives und Negatives geschieht, bleibt davon unberührt, aber das können wir nicht „gut“ oder „böse“ nennen.

(Dass es zwischen diesen beiden Extremen ein weites Feld von Einstellungen, Vorhaben und Taten gibt, die „neutral“, d. h. weder gut noch böse sind, bleibt davon unberührt.)

Wer wollte leugnen, dass es das so bezeichnete „Böse” gibt und dass es ungeheure Auswirkungen hat im Miteinander von Menschen, vom Zusammenleben einer Familie bis zum Zusammenleben von Völkern, dass es Ursache ist von Hass und Gewalt, Streit und Krieg, von millionenfachem Hunger, Leid und Not? Und wer, außer einem böswilligen Zyniker, wollte leugnen, dass es auch das im oben genannten Sinn gemeinte „Gute” gibt und dass ohne dieses ein friedliches Zusammenleben von Menschen gar nicht möglich wäre? Ohne Unterscheidung von gut und böse im Bezug auf menschliches Verhalten , auf Worte und Taten ebenso, wie auf Absichten und Einstellungen, ist eine lebenswerte Gemeinschaft unter Menschen nicht möglich.

Dass das Gute richtiger ist als das Böse, das ist Konsens in allen Weltanschauungen, Religionen und Kulturen. Freilich gehört dann auch dazu, dass der Wille, das Gute zu tun und zu fördern nicht nur auf die eigenen Angehörigen, Freunde, Gleichgesinnte, auf die Mitglieder der eigenen Volks- oder Glaubens-Gemeinschaften usw. beschränkt bleibt, sondern dass er die Beziehungen zu allen Menschen bestimmen soll. Oder biblisch gesprochen: „Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses. So ist nun die Liebe des Gesetzes Erfüllung“ (Röm 13, 10) oder (3. Mose 19,18/ Mt 22,39): „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ („lieben“ ist in der Bibel nicht in erster Linie als Gefühlswallung zu verstehen, sondern als ein Verhalten und Tun, das einen anderen freuen, ihm wohltun, ihm helfen und ihn fördern kann).

Der Egoismus (als Triebfeder des „Bösen“) steckt tief in unseren Trieben und Gewohnheiten. Gutes aber geschieht nicht von allein, man muss es bewusst wollen und tun und fördern. Ob man dann immer alles erreicht, was man Gutes beabsichtigt, ist eine andere Frage, aber entscheidend ist der ehrliche Wille.

c) Treue

(oder Verlässlichkeit). Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit ist in allen Beziehungen unbedingt notwendig. Wenn ich auf der Straße gehe und mich nicht darauf verlassen kann, dass der Autofahrer, der auf mich zukommt, die Verkehrsregeln kennt und sich entsprechend verhält, oder dass ein Lkw-Fahrer, der auf eine Menschenmenge zufährt, wirklich hier nur Waren abliefern will und nicht die Absicht hat, in die Menge zu fahren und möglichst viele Menschen zu töten, dann kann ich nicht mehr ohne Furcht auf die Straße gehen. Ähnliches gilt z. B. im Geschäftsleben. Wenn ich nicht sicher sein kann, ob meine Kunden ihre Rechnungen auch bezahlen, wie soll ich dann mein Geschäft betreiben? Oder wie sollen Staaten und Firmen international handeln, wenn geltende Verträge nicht eingehalten werden? Oder: Wenn ich davon ausgehen müsste, dass jede Information, die ich (woher auch immer) bekomme, auch eine Lüge sein kann, dann wären meine Handlungsspielräume von größter Unsicherheit erfüllt. Ohne eine grundlegende Verlässlichkeit sind Beziehungen zwischen Menschen nicht möglich. Noch viel existenzieller und unbedingt notwendig sind solche Treue und Verlässlichkeit in direkten persönlichen Beziehungen, in einer Ehe, Familie oder Partnerschaft.

Dass Treue (Wahrhaftigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit) richtiger ist als Lüge, Untreue und Unzuverlässigkeit, das gilt in allen Weltanschauungen, Religionen und Kulturen. Es muss nur noch die Einsicht und Entschiedenheit gefestigt werden, das solche Treue gegenüber allen Menschen (nicht nur gegenüber den Angehörigen der eigenen Familie, der eigenen Gruppe oder sozialen Klasse, des eigenen Volkes …) richtig und notwendig ist.

So haben wir in dem Begriff der Liebe mit den Aspekten der Offenheit, der Güte und der Treue das Fundament und die tragende Säule einer möglichen globalen Ethik, die von allen Menschen aus allen Weltanschauungen, Religionen und Kulturen bejaht, anerkannt und umgesetzt werden kann.

Freilich ist damit die Frage nach gemeinsamen ethischen Grundüberzeugungen für eine globale Gesellschaft nur angerissen und sie bedarf einer weiten und detaillierten Entfaltung. Hier geht es nur darum, aufzuzeigen, dass eine solche gemeinsame kultur-, religions- und weltanschauungsübergreifende Menschheitsethik tatsächlich möglich wäre.

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