Bereich: mitreden

Thema: A Grundlagen der Gesellschaft

Beitrag 2: – Recht und Unrecht (Bodo Fiebig8. September 2015)

Recht und Unrecht

Aus dem Inhalt
  • Der Ursprung des Rechts
  • Göttliches Gebot und menschliche Gesetze
  • Grenzen des Rechts
  • Menschenrecht

Woher kommt das Recht? Ist es etwas, das in der „Natur“ der Menschen „schon immer“ angelegt und grundgelegt ist? Oder ist es etwas, das in den Jahrtausenden der Menschheitsgeschichte allmählich entwickelt wurde? Oder ist es etwas, das in seinen Grundzügen von den Göttern der verschiedenen Religionen für alle Zeit festgelegt wurde? Wir werden sehen, dass alle drei genannten Grundannahmen den Sachverhalt nicht wirklich ausreichend und treffend beschreiben.

 Gibt es so etwas wie ein „natürliches Rechtsempfinden”, das unabhängig von allen kulturellen Gegebenheiten und Entwicklungen allen Menschen angeboren ist? Manchmal scheint es so: Auch kleine Kinder, die noch gar keine bewusste Vorstellung von „Recht” und „Unrecht” haben können, wehren sich heftig, wenn ein anderes Kind bei der Verteilung von Süßigkeiten bevorzugt wird. Und manche Kleinkinder geben manchmal sogar einem anderen Kind freiwillig etwas ab, wenn sie sehen, dass dieses benachteiligt wurde. Ist das schon der Beweis für ein grundlegendes und allen Menschen angeborenes „Naturrecht”, das schon vor aller kulturellen Entwicklung immer schon vorgegeben ist?

Jede Art von Rechtsempfinden basiert auf Erfahrungen von Menschen mit den positiven oder negativen Folgen von Handlungen Einzelner im Rahmen ihrer Gemeinschaft: Was dem Miteinander der Gemeinschaft im Innern und der Stärke der Gemeinschaft nach außen nützt, das ist gut und was dem Miteinander und der Stärke der Gemeinschaft schadet, ist böse.

Allerdings, so überzeugend so eine Aussage auf dem ersten Blick aussieht, so deutlich zeigt sie doch beim näheren Hinsehen ihre Schwächen: Wenn das Rechtsempfinden der Menschen ausschließlich auf so einer gruppenegoistischen, auf die Vorteile der eigenen Gemeinschaft gerichteten Grundlage aufbauen würde, dann könnten dabei niemals Rechtsgrundsätze entstehen, die auch dem Fremden, dem Andersartigen, dem Schwachen, Alten, Kranken, Behinderten (also scheinbar „Nutzlosen”) ein Lebensrecht in der eigenen Gruppe zugestehen würden. Wir wären dann bei einem primitiven Sozialdarwinismus stehen geblieben, wie er etwa im Nationalsozialismus vertreten wurde: Ethische Überlegungen dürfen beim Kampf der Völker und Rassen keine Rolle spielen! Das Starke gewinnt und das Schwache muss untergehen! Das Rechtsempfinden der Menschheit ist aber (und das kann man an der Geschichte der Menschheit deutlich erkennbar ablesen) nicht dort stehen geblieben! Es gibt (und das nicht erst in modernen Rechtssystemen, sondern schon seit Jahrtausenden) in manchen Völkern Normen und Regelungen, die auch Fremden und Hilfsbedürftigen Schutz und Unterstützung gewähren.

 

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